Da es hier ein paar Rechtsstreiter gibt, möchte ich mal folgende Frage in den Raum werfen:
Ich kaufe eine Wohnung, welche ich bisher gemietet habe. Im Kaufvetrag steht, dass das Mietverhältnis per Ende Oktober endet, und ich ab 1.11. Eigentümer bin. Der Vertrag wird Mitte November rückwirkend unterschrieben. Der Kaufbetrag wird aber, gemäss Zahlungsbedingungen, erst 10 Tage nach Eintrag im Grundbuchamt vollzogen. Der Eintrag war erst am 6.12., da der Verkäufer noch eine Grundbuchsperre drauf hatte. Folglich wurde der Kaufbetrag am 16.12. bezahlt.
Wie sieht es nun in der Zeit vom 1.11. bis zum 15.12. aus? Der Verkäufer hat mir nun eine Abrechnung von 1.5 Monatsmieten geschickt. Seit dem 1.11. bin ich allerdings Eigentümer, und der Mietvertrag ist nicht mehr gültig. Ich habe eigentlich schon Ende September zugesagt und hätte das Geld bereit gehabt und wegen der Sperre konnte die Wohnung noch nicht verschrieben werden, weshalb ich dann im Oktober noch Miete bezahlt habe, was für mich schon negativ war.
Wie sieht die Rechtslage aus? Was bin ich schuldig?
Danke für die Hinweise!