Miete nach Wohnungskauf

  • Da es hier ein paar Rechtsstreiter gibt, möchte ich mal folgende Frage in den Raum werfen:


    Ich kaufe eine Wohnung, welche ich bisher gemietet habe. Im Kaufvetrag steht, dass das Mietverhältnis per Ende Oktober endet, und ich ab 1.11. Eigentümer bin. Der Vertrag wird Mitte November rückwirkend unterschrieben. Der Kaufbetrag wird aber, gemäss Zahlungsbedingungen, erst 10 Tage nach Eintrag im Grundbuchamt vollzogen. Der Eintrag war erst am 6.12., da der Verkäufer noch eine Grundbuchsperre drauf hatte. Folglich wurde der Kaufbetrag am 16.12. bezahlt.


    Wie sieht es nun in der Zeit vom 1.11. bis zum 15.12. aus? Der Verkäufer hat mir nun eine Abrechnung von 1.5 Monatsmieten geschickt. Seit dem 1.11. bin ich allerdings Eigentümer, und der Mietvertrag ist nicht mehr gültig. Ich habe eigentlich schon Ende September zugesagt und hätte das Geld bereit gehabt und wegen der Sperre konnte die Wohnung noch nicht verschrieben werden, weshalb ich dann im Oktober noch Miete bezahlt habe, was für mich schon negativ war.


    Wie sieht die Rechtslage aus? Was bin ich schuldig?


    Danke für die Hinweise!

  • Zitat

    Original von walliser83
    Der Kaufbetrag wird aber, gemäss Zahlungsbedingungen, erst 10 Tage nach Eintrag im Grundbuchamt vollzogen. Der Eintrag war erst am 6.12., da der Verkäufer noch eine Grundbuchsperre drauf hatte. Folglich wurde der Kaufbetrag am 16.12. bezahlt.


    Normalerweise macht man doch die Zahlung am gleichen Tag wie die Grundbuchung <amkopfkratz>


    Sobalds im Grundbuch geändert ist, bist du der Eigentümer und der Vermieter hat somit kein Recht mehr, dir ne Miete oder so zu belasten würd ich meinen. Du hast ja die Hypozinsen auch vom 01.11.2008 an bezahlt, wenn du jetzt noch ne Miete bezahlen würdest, wäres ja <rotaeye>

  • Zitat

    Original von Pro.2
    Du hast ja die Hypozinsen auch vom 01.11.2008 an bezahlt, wenn du jetzt noch ne Miete bezahlen würdest, wäres ja <rotaeye>


    Nein. Habe Hypozinsen erst seit 16.12. an meine Bank bezahlt, da sie erst dann bezahlt haben. Wurde mir auch so verrechnet.


    Dass ich für die laufenden Hypozinsen seiner Bank und die Nebenkosten im Monat November und Dezember aufkommen muss wäre ist mir noch logisch. Aber 1.5 Monatsmieten wären da sicherlich zu viel...

  • Das hängt davon ab ob in der Schweiz das Einheitsprinzip gilt, also ob Kauf und Eigentumsübergang zusammenfallen oder nicht.


    Spätestens jedoch mit Eintrag im Grundbuchamt bist du Eigentümer geworden. Dabei ist es unerheblich ob du bereits bezahlt hast oder nicht.


    Nachtrag: Ich würde sogar sagen das der Verkäufer im Verzug war da er Aufgrund der Sperre nicht vertragsgerecht liefern konnte.


    Nachtrag 2: Selbst wenn du noch nicht am 1.11. Eigentümer geworden bist, so war der Verkäufer im Verzug und somit Schadensersatzpflichtig. Man könnte also Argumentieren das das mietfreie Wohnen in dem Sinne den Schadensersatz darstellt. Ansonsten hättest du ja für die Zeit in der kein Mietvertrag bestand woanders unterkommen müssen.


    Nachtrag 3: U.u. kann der Verkäufer argumentieren das die Übertragung aufgrund der Sperre unmöglich war.


    Ich würde an deiner Stelle dem Verkäufer mitteilen das du die Mietnebenkosten erstattest, die Verzögerung aber durch ihn verschuldet wurde und ihm somit kein Mietzins mehr zusteht.

    I want crack

    2 Mal editiert, zuletzt von Andre ()

  • Danke für die Antworten. Ich habe mich jetzt mit dem Verkäufer so geeinigt, dass ich ihm die Hypozinsen bezahlen werde für die 1.5 Monate und natürlich die Nebenkosten. Somit bezahle ich nur was ich auch bezogen habe, und nicht noch irgendwelche Mietzinsen zusätzlich. Plus er kümmert sich endlich um die Fenster. Solange das nicht erledigt ist, werde ich auch nichts überweisen. Damit kann ich gut leben :)

  • was mi meh interessiert isch wenn wird dä wohnigs-chouf begosse..? wo isch iiweihigis-übernahm-party und wenn? :D

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