Nein, da steht nichts drauf.
DTC-Gutachten muss immer mitgeführt werden. Das DTC-Gutachten muss mit der Chassisnummer versehen sein.
Ich frage mich schon lange, ob diese ganze Sache mit den DTC-Gutachten nicht gegen das GATT-Abkommen verstösst, eigentlich dürfen ja ausländischen Mitkonkurrenten keine Hindernisse in den Weg gelegt werden. Oder sehe ich das falsch? Hat da einer eine Connection um das raus zu finden?