Kennt sich jemand mit Mietrecht aus? Mein Vermieter hat im September ne Mieterhöhung bekanntgegeben, wann hab ich das nächste Mal die Gelegenheit ordentlich zu kündigen? Ich hab so die Befürchtung, dass das Ende Oktober war...
Mietrecht
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mietvertrag!
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Normalerweise Ende Oktober, die nächste wäre im April wenn ich mich nicht irre.
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ist doch verschieden.....früher wars ja so, dassd irgendwie nur 2 mal jährlich künden kanst......
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Kündigungsfristen können unterschiedlich sein, musst Du in Deinem Mietvertrag nachschauen.
Entscheidend ist hier aber, dass der Vermieter eine Mietzinserhöhung so ankündigen muss, dass Du vor der Erhöhung noch raus kannst:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a269d.html
Allerdings hattest Du im knappsten Fall nur zehn Tage Zeit, um zu kündigen. Die Ankündigung war im September?
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Kannst dir die Wohnung nicht mehr leisten?
Hat der Vermieter denn eine Begründung für die Erhöhung geliefert? -
Nee, ich will umziehen Drum kommts mir grad passend...
Aber wenns nur so 10 Tage sind, hab ichs wohl längst verpennt
Muss wohl mal den Mietvertrag rauskramen
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Soweit ich mich erinnere, kannst du auch aus dem Mietvertrag aussteigen, wenn du eine gewisse Anzahl an geeigneten Nachmietern findest.
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Zitat
Original von Norrlands
Soweit ich mich erinnere, kannst du auch aus dem Mietvertrag aussteigen, wenn du eine gewisse Anzahl an geeigneten Nachmietern findest.
Das ist ein Gerücht, haben wir so gemacht. War aber kulanz des Vermieters -
Ich hab früher immer einen Nachmieter gesucht, also einen, der fix zugesagt hat. Somit wars für den Vermieter immer ok (sicher schon 2 mal so gemacht). Aber genau das wollt ich mir eigentlich dieses Mal ersparen...
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Zitat
Original von Jery
mietvertrag! -
Zitat
Original von Jery
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Zitat
Original von hosti
Das ist ein Gerücht, haben wir so gemacht. War aber kulanz des Vermietersähem... nei i gloub das isch kes grücht! wenn e tragbare nachmieter findsch, wo dr vertrag zu gliche bedingige übernimmt, bisch fein raus!
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Jep, und zwar nur eine... nöd e gwüssi aazahl
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Ich war mir nicht mehr sicher ob es 1 oder 2 Mieter waren. Ist aber definitiv nur einer (OR Art. 264 Abs. 1).
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Mist, und wir hatten ein riesen Theater mit dem ehm. Vermieter bis das klappte dabei war das nur unser Recht.
Gut zu wissen -
Zitat
Original von hosti
Mist, und wir hatten ein riesen Theater mit dem ehm. Vermieter bis das klappte dabei war das nur unser Recht.
Gut zu wissenund "tragbar" isch eigentlech nume druf bezoge, dass er gnue verdient, um d'mieti z'zahle und (gloubs) kener betriebige offe het!
usänder z'si, isch auso z.b. ke grund nach gsetzt! o wenn's durchus e grund cha sie, öpär nid wöue ine mietwohnig z'tue...
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Ok super danke, genau das wollt ich wissen
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Zitat
Original von CHefe
Jep, und zwar nur eine... nöd e gwüssi aazahlMüäss dert ned no dä Vermiäter dä noii Miäter aneh <amkopfkratz>.
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