Salü, Servus
bin geboren in Deutschland und hab Januar 2007 angefangen in der schweiz zu schaffen, über eine Temporär Firma. Mit Jahresaufenthaltsgenehmigung L ausweis noch gültig bis Januar 2009.
Gestern abend wurde ich mal angehalten abends von den cops (in der schweiz), so routinenkontrolle, da haben die zu mir gesagt das ich ab Januar dann ein Schweizer Führerschein und Kennzeichen brauch weil ich länger am Stück in der schweiz arbeite als 7 monate.
Angehalten wurde ich mit meinem a nach b auto.
Jetzt ist mein Problem das ich ja dann die autos wo ich besitze über die Schweiz anmelden muß.
Hab zuhause in Stuttgart ein EE8 in der Garage stehen, den hab ich aufgebaut um spaß zu haben und nur im sommer paar mal auf der rennstrecke zu bewegen.
zb. komplett leergeräumt nur 2 sitze, 6 punkt gurte, lenkrad, amaturenbrett, Elektr. Schiebedach gegen Carbonplatte ersetzt, Zusatzinstrumente im amaturenbrett, gemachter Motor, benzindruckregler, bearbeitete Drosselklappe, Ölkühler,
Supersprint Fächerkrümmer, 55mm Mittelschalldämpfer, Remus Esd, Alu querlenker hinten, strebe hinten oben und unten, KWV3, DC2 bremsanlage vorne mit TarOx Gruppe N bremsscheiben und Ferodo ds 2500 belägen rundum Stahlflex bremsleitungen, blue Racing bremsflüßigkeit, Verstellbarer Schneider F1 Heckflügel, Reifen 195R15/50 mit ATS DTC Felgen.
Tüv in Deutschland kein Problem aber wie siehts in der schweiz aus?
Kann ich unbesorgt dann wenn ich den zum prüfen/Tüv in die schweiz bringe hinfahren und den dann mitnehmen in die schweiz von Deutschland und da rumfahren und ab und zu nach deutschland zum nürburgring?
Ich kenn mich nichtso gut aus mit den Gesetzen hier aber werd mich gleich
noch drüm kümmern über dieses thema