Rechtsfrage: Ärtztliche Behandlung...???

  • Ich hab da mal ne Rechtsfrage und vielleicht kann jemand aus dem Board ja helfen...



    Also es ist so... ein Freund hat sich ne Operation unterzogen (Gynokomastie)... weil es ihm Wert war, dass auch alles auch vom optischen her schön wird, ging er desshalb zu einem plastischem Chirug.


    Durch einige Abklärungen seitens des Artzes hatte nun die Krankenkasse den Fall übernommen. Da der Arzt sich selber als "Spezialist" betitelt, musste der Freund noch zusätzlich 500.- im Voraus dazuzahlen...


    Eben aus dem Grund, weil er alles Fachmännisch haben wollte und weil ihm der Arzt auch ein sehr gutes Ergebnis versprach...


    naja... mittlerweile liegt die Op seit nem Monat zurück und der Heilungsprozess ist natürlich im Gange...


    Zwar hat er noch Schwellungen an der Brust (Narben)... aber man erkennt jetzt schon, dass die eine Seite noch nicht optimal operiert wurde...


    Auch ich musste ihm dies bestätigen, da die eine Seite flach und die andere immernoch ein bischen absteht.


    Daraufhinn machte er nochmals ein Termin beim Arzt, woraufhin dieser ihn auf einen neuen Termin nach 6 Monaten verwies, um das endgültige Ergebnis zu begutachten... ebenfalls sprach der Arzt, dass die Krankenkasse nochmals wegen den Kosten hinzubezogen werde...


    Alles läuft also daraufhin, dass es zu einer 2. OP kommen wird... die Rechtsfrage ist die, dass wenn die Krankenkasse sich dann weigert, nochmals eine Leistung zu erbringen...


    Wie kann der Kollege dann vorgehen?


    Er sprach irgendwas von einem extra Rechtsschutz abzuschliessen, wenn alle nach 6 Monaten auf stur schalten und er schlussendlich auf den Kosten bleiben sollte...


    Wäre das ne Möglichkeit... oder müsste da nicht der Arzt den Kopf dafür hinhalten?


    Wie ist da eigentlich die Rechtslage, bei einer , quasi "nicht eingehaltenen Dienstleistung" seitens des Chirugs?



    <amkopfkratz>



    Thx für alle möglichen Infos und Antworten...


    THX

  • Ein Arzt schuldet nur eine Tätigkeit (also die OP), aber keinen Erfolg. Haften tut er nur für Behandlungsfehler. Ich gehe mal davon aus das die Krankenkasse auch die zweite OP übernimmt. Bis dahin würde ich mich nicht verrückt machen.

    I want crack

  • ausserdem kannst du keinen rechtsschutz für bereis laufende sachen abschliessen...

    It's a jungle out there
    Disorder and confusion everywhere
    No one seems to care

  • bei jedem rechtschutz haste ne karrenzfrist von 3 monaten ab vertragsdatum auf verträge, auf den rest biste ab vertragsdatum versichert.


    da die op aber schon laaaange zurück ist wird das niemand mehr übernehmen!


    wennde dich (oder dein freund) für nen richtigen rechtschutz interessierst kannst mir gerne ne pm schreiben ;)

  • ok, danke für die infos... ich werde es ihm so übermitteln...


    So nebenbei...


    Es liegt ja im Interesse der Krankenkasse, nur das Nötigste zu bezahlen...


    Gibts bei den Krankenkassen eigentlich auch sowas wie ein Rechtschutz, wenn Behandlungen nicht optimal durchgeführt wurden?

  • je nach kasse unterschiedlich, bei den einen kannste nen reinen patientenrechtschutz abschliessen, bei anderen nix, bei manchen sogar privat und verkehr.


    wobei die nie so gut sind wie ne richtige ;)

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