und geblitzt wird nun auch auf der A1 ZH-Winti

  • PEZZO bitte halte dich doch ein bisschen zurück mit den smilies, ist echt hardcore zu lesen manchmal :D

  • Zitat

    Original von cruzito...ist sowas eigentlich nicht strafbar?


    sicher isches das!


    "Fahren mit nicht gut lesbaren Kontrollschildern"
    Art. 29 SVG, Art. 93 Ziff. 2 SVG, Art. 57 Abs. 2 VRV, Art. 45 Abs. 3 VTS, Art. 219 Abs. 1 lit. a VTS


    aber es giut das wo immer: wenn di niemer verwütscht, hesch glück gha! :D

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