Rechtsfrage: Herabsetzung des Mietzinses, wenn gleichwertige Wohnung billiger

  • So nun ne neue Frage


    Ich hatte gleichzeitig meinen Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass er bei einer gleichwertigen Wohnung wie meiner, welche er im Internet ausgeschrieben hatte, einen falschen Mietzins schrieb... in Zahlen. Vorher hatte er sie mit 1340 brutto, 1200 netto veröffentlicht, soviel wie ich zahle. Darum habe ich meine Wohnung für den gleichen Preis reingesetzt.


    Später (Ende März) habe ich ein Inserat von ihm gesehen, in dem die Wohnung für 1200.-- brutto (also inkl. NK) ausgeschrieben wurde. Heute habe ich ihm das mitgeteilt, da mehrere Interessenten mich fragten, warum seine Wohnung billiger sei und ich denen angab, dass er vermutlich einen Tippfehler machte....


    Nun erzählte er mir heute:" ach so, jo das stimmt.... sie chönd ihri Wohnig demfall au für 1200 inklusive inetue... ha ebe denkt, dass i s Agebot chli besser mache so..."


    Hätte er mir das früher gesagt, wäre die Wohnung vielleicht jetzt vergeben <fire>


    NUN ZUR FRAGE: Wenn er eine gleichwertige Wohnung verbindlich für 140.-- weniger Miete, als ich zahle, anbietet, kann ich dann ab dem Zeitpunkt des Angebots dementsprechend weniger Miete zahlen? Dazu hab ich nun wirklich nichts gefunden im OR... aber ich such noch ein bisschen weiter im Internet, aber vielleicht hatte jemand von euch so was schon mal...

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  • weiss es nicht, aber ich denk mal: vergiss es. du hast einen gültigen mietvertrag und fertig. du würdest ja auch nicht mehr bezahlen, wenn er sie teurer vergeben würde z.b. mit der begründung wenig wohnung auf dem markt oder sowas...


    nur das mit dem nachmieter leuchtet mir nicht ein: du musst ja nur jd. finden, der die wohnung nehmen würde und auch bezahlen könnte.... er muss der verwaltung nicht unbedingt genehm sein, eben nur zumutbar...

    It's a jungle out there
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  • Das ist so, aber dem Interessenten waren die 1340.-- zu teuer...


    habe ihn aber vorhin glücklicherweise wieder ausfindig gemacht und ihm gesagt, dass die Wohnung für 1200.-- zu haben wäre... vielleicht nimmt er sie nun doch.

  • Deinen eigenen Mietzins kannst du nur unter gewissen Voraussetzungen anfechten (OR 270ff.). Es ist dem Vermieter unbenommen, den Preis mit dir individuell festzusetzen.
    Der Nachmieter muss tatsächlich nur zumutbar sein. Allerdings solltest du schon mehrere potentielle Nachmieter stellen, sonst besteht die Gefahr, dass du dich nicht so schnell aus dem Staub machen kannst.

  • Zitat

    Original von Dave
    Der Nachmieter muss tatsächlich nur zumutbar sein. Allerdings solltest du schon mehrere potentielle Nachmieter stellen, sonst besteht die Gefahr, dass du dich nicht so schnell aus dem Staub machen kannst.


    wenn ich das noch richtig im kopf hab, muss man doch nach gesetz 2 zumutbare nachmieter stellen können, und wenn der vermieter beide ablehnt muss manN auch nicht mehr zahlen, oder??


    ausserdem gibts genau für sowas die mieterschlichtstelle.... http://www.mieterverband.ch/

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  • OR 264 I: einer reicht aus... aber das Problem ist ja, wenn du nur einen vorschlagen kannst, findet der Vermieter immer irgend etwas. Falls du mehrere Interessenten hast, ist darunter garantiert einer, der dann zumutbar ist (rein von der praktischen Seite her betrachtet...).


    Genau, die Schlichtungsbehörde (organisatorisch i.d.R. dem Bezirksgericht angegliedert) ist der Friedensrichter in Mietsachen...

  • OK, merci für die Antworten...


    Anfechtbar wärs eventuell, aber wie sämtliche Mietzinsherabsetzungswünsche jeweils im Zusammenhang mit der Kündigungsfrist und nicht von heute auf morgen wie es scheint....


    Naja, lass ichs mal. Eventuell find ich ja nen Nachmieter, dann ist mir der Rest egal... hoffe nur, dass die Abnahme der Wohnung kein Theater gibt...

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