Mal wieder eine Frage an die OR- und ZGB-Chefs hier drin:
Da ich für die Kündigung meiner Wohnung einen Intervall einhalten musste (Kündigung nur auf Ende März, Ende Juni und Ende Oktober möglich) stecke ich jetzt in der Misere, dass ich einen Nachmieter für meine alte Wohnung suchen muss, da ich in die Neue ab 1. Mai einziehen kann und die alte erst Februar künden konnte.
Da ich bis anhin keinen Nachmieter gefunden habe, bezahlen wir Mai und Juni die Miete für 2 zwei Wohnungen. Nun ja, damit habe ich mich schon abgefunden....
Wie sieht es nun mit den Garagenplätzen aus. Gilt da sowieso die selbe Kündigungsfrist, oder könnte ich diese per sofort kündigen? Dann hätte ich nämlich bei meinen beiden Garagen schon ein paar Hunderter gespart...
Will das eben abklären, bevor ich mich beim Vermieter melde, der würde eh behaupten, das ginge nicht....