Wenn sich zwei Stops gegenüber sind, gilt ja der Linksabbiegevortritt nur wenn beide Fahrzeuge GLEICHZEITIG am Stop stehen.
Wenn der Abbiegende jedoch 5 oder 10 Sekunden vor dem Gegenüber am Stop stillsteht und das Gegenüber zuerst noch den "Stop" ausführen muss (also keinen Rollstop macht), hat der Abbiegende quasi "Vortritt". Ist ja beim Rechtsvortritt nicht anders: ist der Rechtskommende noch am Ausrollen während ich schon lange stehe und es genügend Reserve hat, fahre ich los. Ansonsten würde ich ja heute noch an der Kreuzung stehen und alle von rechts kommenden vorbeilassen....auch wenn diese noch 100m entfernt wären.
Also, hat jemand eine Verordnung zur Hand, welche diese Thematik genauer erläutert? D.h. dass auch zählt, WANN man auf den Stop trifft.
Habe nur folgendes gefunden:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a36.html
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_21/a36.html
Ich brauche unbedingt handfeste Artikel um die Unschuld zu beweisen. Heute kam Post vom Bezirksamt und es sieht nicht gut aus