was mit Parkbusse von privat machen?

  • servus!


    kurze frage: hab vonnem privaten ne 'busse' (sprich einfach einen zettel) unter den wischer gesteckt gekriegt, ich dürfe zahlen oder werde verzeigt... was macht man damit?


    wenn ich mich richtig erinnere, war die letzte meinung hier, wegwerfen, oder??


    danke!


    ps hihi, das beste fand ich 'bei abwesenheit chf 30.-- in einem umschlag in den briefkasten werfen' <rotaeye>

    It's a jungle out there
    Disorder and confusion everywhere
    No one seems to care

  • Es kommt darauf an, ob es von einer Verwaltung oder ähnliches ist, die berechtigt ist dazu....
    Einfach von einem Privaten oder so, würd ich nicht einfach so zahlen...
    Der Private an sich, kann die Pol rufen etc., aber ohne Berechtigung kan er keine Bussen verteilen.... ;)

  • Zitat

    Original von PEZZO
    Es kommt darauf an, ob es von einer Verwaltung oder ähnliches ist, die berechtigt ist dazu....
    Einfach von einem Privaten oder so, würd ich nicht einfach so zahlen...
    Der Private an sich, kann die Pol rufen etc., aber ohne Berechtigung kan er keine Bussen verteilen.... ;)


    ne, ist ein kleines geschäft gewesen... find's eh mickrig, mehrere leere parkplätze, geschlossener laden, hab also echt niemandem was getan.... <cry>

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  • :-D


    Hatte mal in Olten im Quartier geparkt vor einem Haus (war glaubs ne ArztPraxis oder sowat)............nach so 20min kamen wir zurück und stiegen ein und wollten losfahren, da kam der Herr. Hatte schon den ganzen zettel ausgefüllt und sagte: Ez händ si aber Glöggli gha dass si rechzytig zrogg cho send...........s'lache müsse verknife und send de weg gfahre.


    Privati glaubs scho ned.........aber wis be so Halb-Private-Firmene usgseht........


    Froge mer doch de Jones <amkopfkratz>

  • Hab mal kurz vor einem Geshäfts Gebäude parkiert wo es div. Besucherparkplätze hatte 90% frei, um 22:30 für ca.30min, als ich zum Kollegen ging. Promt bekamm ich von der Verwaltung um ca. 22:45 eine Busse von (30-40.-) <amkopfkratz>... Habe mich am nächsten Tag erkundigt, ob die das machen können etc...
    Na ja, zahlen oder Verzeigung etc... <grmpf>

  • also ich würd mal abwarten was kommt.


    Einfach so darf man ja nicht eine Busse verteilen...und ich denke mal den scheissts doch auch an zur Polizei zu gehen und den ganze Papierkram zu erledigen damit dir die Polizei ne Busse von 40.- Franken gibt von dene er wahrscheinlich dann nicht mehr viel sieht.


    Hatte mal was ähnliches (in der Tiefgarage falschen Parkplatz erwischt, am ersten Tag am neuen Ort). Hatte auch nen Zettel drunter ich solle ihm was bezahlen sonst dies und jenes. Das ist nun 9 Monate her und rate mal...richtig, nichts gekommen.

  • Du hast leider nichts über die Umstände geschrieben, wie diese Busse entstanden ist (z.B. Parkverbot, Hinweis auf mögliche Busse o.ä.), somit ists schwierig was Genaues darüber zu sagen.
    Generell ist die Bussenverteilung Sache des Staates. Schreib denen einen Brief, sie sollen dir beweisen, dass du wirklich dort parkiert hast, weshalb dein Verhalten rechtswidrig war und verlange eine genaue Bezeichung des Schadens, welcher für den Busseneintreiber entstanden ist. Ich denke, somit dürfte sich die Angelegenheit erledigen.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

    Einmal editiert, zuletzt von Bubi ()

  • Ich würde mal auf dem Polizeiposten vorbei gehen und fragen, was sie dzu meinen. Selbstverständlich nur wenn vor Ort kein Halte- oder Parkverbot aufgestellt war.
    Ich kann mir vorstellen, dass sich der Spiess ganz schnell wenden könnte. Wahrscheinlich wurde dies schon öfters so gemacht und einige haben sicher auch schon bezahlt.

  • Zitat

    Original von Phoenix



    ne, ist ein kleines geschäft gewesen... find's eh mickrig, mehrere leere parkplätze, geschlossener laden, hab also echt niemandem was getan.... <cry>


    vorallem das die so einen aufwand machen....welcher zum schluss eh nix bringt <nono>


    wens mein parkplatz gewesen währe hätte ich alle 4 reifen aufgestochen, einen grossen stein in die frontscheibe geworfen und den tank mit zucker aufgefüllt <rofl>


    ne quatsch, selbstjustiz....schmeiss den fakel wegg und vegiss es ;)

  • Hat halt jemand den scheiss Zettel von der Scheibe geklaut.


    Abwarten was passiert.

    <roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao>

    <ghost>                      <ghost>                       <ghost>                      <ghost>

    <roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao>

  • nicht bezahlen und sonst mit Anzeige wegen Nötigung drohen... falls vom Stadtamman keine offizielle Tafel dort stand, hätten sie sowieso zuerst versuchen müssen, dich zu kontaktieren...

  • zuerst stellt sich die frage, ob's privater oder öffentlicher grund war.
    auf öffentlichem grund hat dir kein privater eine busse zu stecken. war's privatgrund, müsste ein richterliches verbot dort stehen, damit er dir so eine busse stecken kann. falls das vorhanden ist, müsstest du sie auf einem polizeiposten bezahlen gehen (in ZH: 50.-- widerhandlung gegen richterliches verbot)


    aber wie schon gesagt wurde: er soll dir erstmal beweisen, dass du dort warst! ;)

  • Zitat

    Original von Jones
    aber wie schon gesagt wurde: er soll dir erstmal beweisen, dass du dort warst! ;)


    kann denn der Polizist beweisen dass du irgendwo falsch parkiert hast wenn er dir ne Busse gibt?! Steht ja dann auch Aussage gegen Aussage...


    nur wenn du grad von Beweisen sprichst.

  • ja aber wenn aussage gegen aussage im falle "du vs. Polizist" ist, dann wird dem Polizisten wohl mehr gewicht gegeben als dir!


    nur "privat gegen privat" oder so <amkopfkratz>


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  • Zitat

    Original von Jones
    zuerst stellt sich die frage, ob's privater oder öffentlicher grund war.
    auf öffentlichem grund hat dir kein privater eine busse zu stecken. war's privatgrund, müsste ein richterliches verbot dort stehen, damit er dir so eine busse stecken kann. falls das vorhanden ist, müsstest du sie auf einem polizeiposten bezahlen gehen (in ZH: 50.-- widerhandlung gegen richterliches verbot)


    aber wie schon gesagt wurde: er soll dir erstmal beweisen, dass du dort warst! ;)


    Jup ist so. Als ich in Nyon wohnte, hatten wir dort ein Parkverbotschild. Alle die dort parkierten bekam anschliessend direkt einen Brief vom Gericht mit einer Busse von mind. Fr. 100.-. ;)


    Einfach anhand so eines Zettels würde ich allerdings nichts machen.

  • Im Thurgau geht das nur bei Parkplätzen mit einer sogenannten Besitzes-Schutzverfügung. Demnach kann ein Privater eine Privatanzeige an die Ordnungsbussenzentrale machen, in der Ort, Zeit, Fahrzeug usw. drauf steht. Dann kriegt der Lenker eine Parkbusse gemäss Ordnungsbussengesetz...


    Dies muss allerdings vom Grundstückbesitzer beim entsprechenden Gericht angefordert werden und wird Geld kosten...


    In Frauenfeld ists bei Parkplätzen auf SBB-Grundstück auch so, dass die "Parksünder" zuerst einen Einzahlungsschein von CHF 30.-- unterm Scheibenwischer haben. Wenn diese nicht innert Frist eingezahlt wird, wird eine Privatanzeige an die Polizei erstattet....


    Wenn du also den Zettel wegwirfst, musst du mit einer 40-Stutz-Busse rechnen... aber mir wärs wert, es besteht nämlich noch die winzige Chance, dass der Landbesitzer das einfach mal so versucht....

  • Abwarten und Tee trinken.
    Die müssen doch sowieso die Busse auch nach Hause schicken. Könnte ja der Wind den Scheibenzettel weggewindet haben oder jemand hat ihn weg genommen und Du weisst von gar nix.


    Mach ich mit meiner Unispital-Busse auch so ;)

  • Zitat

    Original von wirth
    kann denn der Polizist beweisen dass du irgendwo falsch parkiert hast wenn er dir ne Busse gibt?! Steht ja dann auch Aussage gegen Aussage...


    tja... darum muss man dauernd beim stadtrichter antraben! idR schreibt man deshalb noch den namen eines kollegen auf den bussenzettel, damit wären es schon 2:1! ;)


    bei den frauen, welche in zivil den ruhenden verkehr kontrollieren und büssen stehts im zweifelsfalle auch aussage gegen aussage. die meisten Ordnungsbussen-sünder wissen aber genau, was sie falsch gemacht haben und ziehen's nicht bis vor den richter!


    dass einem polizisten vor gericht mehr geglaubt wird als einem bürger, glaubt auch nur der bürger! hätte da ein paar beispiele... <rotaeye>

    • Offizieller Beitrag

    Ich schmeisse solche Zettel immer weg. Einer dachte mal, er müsse mir mit einer halben Rolle Klebestreifen einen Zettel an die Scheibe kleben, ich habe ihm dann den Zettel und seine Klebestreifen zurück gegeben und an sein Schaufenster geklebt <fire>


    Im Migros in Solothurn kann "darf" man, wenn man die Parkgebühr nicht bezahlt hat, 30 Franken Nachgebühr in ein Couvert stecken und in den dafür vorgesehenen Breifkasten schmeissen. Tut man's nicht gibts eine Mahnung und wenn man die nicht zahlt kommt nichts mehr.


    Der SBB habe ich einmal einen Brief geschrieben, dass ich da nicht geparkt hätte und es sich um ein Versehen handeln muss. Darauf habe ich nichts mehr gehört.


    Einfach mal sehen was passiert, oft werden Aufwand und Kosten für die Anzeige etc. nicht auf sich genommen.


    Zitat

    Original von CHefe
    Dann kriegt der Lenker eine Parkbusse gemäss Ordnungsbussengesetz...


    Das stimmt nicht ganz, die Parkbusse kriegt der Halter des Fahrzeuges, für das Vergehen ist jedoch der Lenker haftbar. Der Halter hat das Recht die Aussage zu verweigern und so liegt es an der Justiz zu beweisen, wer zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug gelenkt bzw. geparkt hat ;)

  • dank euch!


    ja, ist auch meine meinung: wegwerfen.


    ist einfach ein zettel, auf dem steht, 30 stutz zahlen oder es gibt ne anzeige, also nix mit ordnungsbusse oder stadt oder sonstwas....


    naja, das beweisen ist sone sache: ich persönlich würd einfach ein photo machen, oder?

    It's a jungle out there
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