ZitatOriginal von ITR Edi
Ist schon genug Idiotisch sowas zu tun, schlimmer finde ich jedoch das wenn man solche typen erwischen würde und sie erst so 16 jahre alt sind, kann man nicht mal gegen sie vorgehen. Da sie gesetzes wegen nicht belangt werden können. Wenn diese Idioten aber 18 sind, gehts vor gericht und so entstehen wieder kosten und zu 99,9% bekommen die auch noch eine viel zu milde Straffe...
Wircklich zum
wie kommst du darauf, dass ein 16 jähriger nicht wegen sachbeschädigung angezeigt werden kann? sicher geht das!
in der schweiz ist man ab 10 jahren strafmündig! (seit 01.01.07, vorher warens 7 jahre)