Medienmitteilungen

  • http://www.bild.de/BILD/auto/2…alle-blitzer-abzocke.html


    Zitat aus dem Chat weiter unten auf dieser Seite:


    Helmut Knöner:

    Solange ich den Täter nicht feststellen kann, kann ich auch niemanden verurteilen. Das Foto darf ich bei einem Täter, der schweigt, aus Rechtsgründen nicht verwerten. Weitere Beweise stehen nicht zur Verfügung. Also Freispruch. Es geht nicht um die Tat, sondern um den fehlenden Täter.

    wäre mal interessant ob das in der CH auch gilt, dann wären nämlich schon viele zu Unrecht verurteil worden

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • wenn das foto eindeutig ist, kann er jedoch schweigen solang er will!

    bin mir eben nicht ganz sicher ob das so ist
    auch bei diesen youtube Videos kann der Betreffende klar erkennbar sein, wenn er es jedoch nicht zugibt bzw. dazu schweigt kann es nicht als "eindeutiger" beweis gewertet werden
    hat mir ein Rechtsanwalt mal so bestätigt

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • auch bei diesen youtube Videos kann der Betreffende klar erkennbar sein, wenn er es jedoch nicht zugibt bzw. dazu schweigt kann es nicht als "eindeutiger" beweis gewertet werden


    Zitat

    Art. 10 Abs. 2 StPO CH (ab 1.1.2011 in Kraft)
    Das Gericht würdigt die Beweise frei nach seiner aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung.


    Klar erkennbarer Täter plus Schweigen des Täters = ja sooooooooooo en klare Fall daser sicher nöd freigschproche wird :rolleyes:

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • ja äbä, d schwiiz hät halt ei differenzierte Uffassig vo Rächt


    hier kann man ja sogar für etwas verurteilt werden was man NACHWEISLICH gar nicht gemacht hat
    aber anscheinend checkt das hier niemand
    Bsp. Gelfingen 1999: 6 jahre Knast wegen vorsätzlicher Tötung für BEIDE Fahrer, wobei nur EINER den Unfall gebaut hat ... :rolleyes:

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • ich kennt halt nix anderes

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • hier kann man ja sogar für etwas verurteilt werden was man NACHWEISLICH gar nicht gemacht hat
    aber anscheinend checkt das hier niemand
    Bsp. Gelfingen


    Zitat

    Auszug aus dem Urteil BGE 130 IV 58 (Gelfingen):


    Die beiden Fahrzeuglenker kannten sich nicht.[...] In der Folge entwickelte sich zwischen den beiden Lenkern ein spontanes Autorennen. [...] Beide Beschwerdeführer rasten eng hintereinander bzw. teilweise nebeneinander mit einer Geschwindigkeit von rund 120-140 km/h in das Dorf Gelfingen hinein.[...] Der Beschwerdeführer 2 setzte nach dem Ortsbeginn von Gelfingen seine Geschwindigkeit insoweit geringfügig herab, als er etwas Gas wegnahm. Er bremste seine Fahrt erst ab, als er erkannte, dass der Wagen des Beschwerdeführers 1 ins Schleudern geriet. In der Folge fuhr er mit einer Geschwindigkeit von ca. 20-30 km/h am Unfallauto vorbei, ohne sich weiter um das Unfallgeschehen zu kümmern.


    Ich bin mit der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts in diesem Urteil auch nicht unbedingt einverstanden, aber dass dieses Szenario hier drin jedem passieren könnte und man es "checken" müsste, dass wir uns ja in einer ach so grossen Gefahr befinden, wegen nichts dem Vorwurf der (versuchten) vorsätzlichen Tötung ausgesetzt zu sein, ist schlichtweg (Mumpitz x Hafechäs) hoch 2.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • das war nur ein Beispiel, sicher kein representatives, aber es ist vorgekommen
    aber was solls, in den USA sind auch schon genügend Unschuldige hingerichtet worden ...
    man kann sich ja mal irren ... im Rechtsstaat

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • du häsch da aber es fausche Zitat vo mir drin wos des angeht
    das isch aj was andersch wenn jemand in mis Hus/Wohnig idringt


    ausserdem ha i scho gseit, dass ig diese Info mit em Foto/Video vu einem Anwalt ha und nöfd mir selbt us Finger gsuget hab


    für mi gehts einfach nöd dass ma nöd für öppis verurteilt werde cha, wo mer gar nöd gmacht hät

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

    Einmal editiert, zuletzt von pädu ()

  • für mi gehts einfach nöd dass ma nöd für öppis verurteilt werde cha, wo mer gar nöd gmacht hät


    Ein "nöd" zu viel. :D


    Spass beiseite: Nur weil du die gesamte schweizerische Rechtsordnung mal wieder anhand eines umstrittenen Raserurteils zu durchschauen glaubst, heisst das nicht, dass in der Schweiz unschuldige Menschen wahllos und zum Spass verurteilt werden. Mach dich mal über Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft schlau, dann erkennst du hoffentlich auch, weshalb es Sinn macht, den Täterkreis auf Personen auszuweiten, welche das Delikt nicht in eigener Person verübt haben.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • a jo, sorry für die viele "nöds" :-D


    des mit der mittäterschaft isch mir scho klar, allerdings würd i so öppis nur mit inem richtigen Verbrechen in Verb. bringe, "nöd" mit inerer "fahrlässigen" Raserei
    aber äbä da sind mer halt geteilter Meinig

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • ich habe sowas nie als Bagtelle bezeichnet und das weisst Du
    leider stellst Du meine Aussagen immer in die extreme Ecke

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Ein solches Szenario wie oben geschildert als kein richtiges Verbrechen zu klassifizieren, zu schnell fahren in jedem Fall als Kavaliersdelikt zu bezeichnen und den Eventualvorsatz generell abzulehnen kann durchaus als extreme Haltung angesehen werden ;)

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • ihr legt es einfach so aus wie ihr es verstehen wollt, nicht so wie es gesagt wurde
    wo hab ich jemals von Kavaliersdelikten oder ähnl. geschrieben?
    aber ich habe halt eine Sichtweise die sich von dem der breiten Masse unterscheidet und wenn man etwas toleranter wäre könnte man das auch vielleicht verstehen ;)

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • trotzdem können solche Tempoexzesse immer nur fahrlässig sein, vielleicht mehr oder weniger grob aber niemals vorsätzlich


    fährt einer viel zu schnell macht er das natürlich mit Vorsatz [...] wenn derjenige aber einen Unfall baut, macht er den SICHER nicht vorsätzlich [...] somit kann, für mein Rechtsverständnis zumindest, sowas immer nur fahrlässig sein und nicht vorsätzlich


    ich weiss schon worauf Du hinaus willst, allerdings spiesst es sich bei mir mit dem Wort "Vorsatz", ob Eventual oder nicht


    des mit der mittäterschaft isch mir scho klar, allerdings würd i so öppis nur mit inem richtigen Verbrechen in Verb. bringe, "nöd" mit inerer "fahrlässigen" Raserei


    q.e.d.


    Und das sind alles Zitate innerhalb der letzten 5 Tage in diesem thread, ich musste nicht einmal andere Aussagen von dir in den letzten paar Monaten mitberücksichtigen. Aber lassen wirs, wir kommen auf keinen grünen Zweig. Also besser gesagt ich lass es jetzt :D

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • genau, weil ihr es sowieso immer nur verstehen werdet wie ihr es wollt und nicht wie es gemeint war


    mehr gibts wirklich nicht zu sagen

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • meine Meinung dazu:


    die sollte man sofort wegen vorsätzlicher Tötung, besser noch wegen versuchten Mordes mindestens lebenslang einsperren
    oder zumindest aufhängen oder ausschaffen, verdammte Schwerstverbrecher - einfach unglaubliche zustände in diesem Land!!!
    die Volksseele kocht schon wieder :cursing:


    noch besser:
    http://www.20min.ch/news/mittelland/story/29488042
    klar ziehen die das Urteil weiter, wie konnte man nur glauben dass die das einfach hinnehmen?

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

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