Medienmitteilungen

  • für mich fehlt da nix zwischen 2 und 3
    blend mal den eingelernten Eventualvorsatz aus und sag mir was da dazwischen gehört


    Mit Eventualvorsatz hat unsere Abstufungsdiskussion auf Gesetzesstufe rein gar nichts zu tun. Du kannst jemanden absichtlich töten (Vorsätzliche Tötung) und du kannst jemanden besonders grausam und lebensverachtend regelrecht hinrichten (Mord). Dass hier differenziert wird, ist doch nahe liegend, nicht? Du wärst der Erste, der sich über die Ungerechtigkeit und den geringen gesunden Menschenverstand der Richter beklagen würde, wenn du den Vergewaltiger deiner Frau erschossen hättest und dann in den gleichen Topf wie Auftrags- und Ehrenmörder geworfen werden würdest.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • schlechtes Beispiel
    in so einem Fall gehe ich wohl auch für mehrere Jahre in den Bau
    ob ich dann "im gleichen Topf" lande wie kaltblütige Mörder speilt keine Rolle
    6 oder 15 Jahre ist dann schon wurscht - das Leben von vorher ist vorbei

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • ja dann sag mir was das letztlich wirklich für einen Unterschied macht
    der Unterschied zw. Mord und vorsätzlicher Tötung ist nur die Höhe des Strafmasses
    man hockt so oder so im Gefängnis, bekommt nachher keinen vernünftigen Job mehr bzw. kann kein "normales" Leben mehr führen
    oder glaubst Du ein Arbeitgeber oder die Mitmenschen interessieren sich für die genauen Beweggründe dieser Straftat?
    Wohl kaum, Du hast jemanden umgelegt - fertig - Stempel drauf und tschüss

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

    2 Mal editiert, zuletzt von pädu ()

  • Familie und gute Freunde interessieren sich wohl schon für die Beweggründe. Und selbst wenns dir jetzt angeblich egal ist, wie lange du im Bau sitzen würdest, deine Kinder hätten bestimmt ein Interesse daran ihren Vater bereits nach 5 anstelle 15 Jahren wieder zu Hause zu haben.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Oh Mann, ihr habt hier echt eine andere Sichtweise als ich


    wenn ich, wie in Deinem Beispiel. den Vergewaltiger meiner Frau erschiesse, dann fällt das wohl in die Kategorie Totschlag (emotional)
    und bei Totschlag gibts sowieso andere Strafrahmen als bei Mord
    der Begriff "vorsätzliche Tötung" ist einfach Schwachsinn, wird aber scheinbar immer gerne bei Raser-Exzessen angewendet - von daher machts ja Sinn :rolleyes:

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • wenn ich, wie in Deinem Beispiel. den Vergewaltiger meiner Frau erschiesse, dann fällt das wohl in die Kategorie Totschlag (emotional)


    Nein, nicht zwingend. Totschlag wird zurückhaltend angewendet und kann z.B. dann in Betracht gezogen werden, wenn du den Täter in flagranti erwischst, du spontan in den Schrank greifst, das Sturmgewehr rausholst und ihn erschiesst. Totschlag würde aber wohl eher verneint werden, wenn dir deine Frau von dem Geschehnis erzählt, du die Tat planst, vielleicht sogar erst noch eine Waffe organisieren müsstest und somit mit verhältnismässig klarem Kopf den Täter tötest.


    Und jetzt hör mal auf dich nur aufs Autofahren zu konzentrieren und die Abgrenzungsproblematik anhand von Raser-Fällen zu beurteilen. Ich habs oben bereits einmal erwähnt, dass dies ein umstrittener Sonderfall ist und nicht als anschauliches Anwendungsbeispiel herangezogen werden kann.

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  • Totschlag würde aber wohl eher verneint werden, wenn dir deine Frau von dem Geschehnis erzählt, du die Tat planst, vielleicht sogar erst noch eine Waffe organisieren müsstest und somit mit verhältnismässig klarem Kopf den Täter tötest.

    also sorry, aber wo ist hier der Unterschied zu einem geplanten Mord?
    das in flagranti erwischen Totschlag ist, da sind wird uns zumindest einig :)


    ich verweise deshalb immer wieder auf solche Vorfälle, weil das jeden von uns betreffen kann
    schneller als einem lieb ist, und dazu muss ich gar nicht mit 100 durchs Dorf blochen - da reicht schon wesentlich weniger
    und warum ist es ein Sonderfall? weil hunderte hysterische Bünzlis solche Sachen volle kanne aufbauschen während sie bei richtigen Verbrechen die Schnauze halten und wegschauen
    wird mal wieder zeit für etwas mehr Rückgrat in der Bevölkerung

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  • aufgrund meiner Fahrweise sicher auch nicht
    trotzdem wäre ich mir da nicht so ganz sicher - bin aber froh wenn Du Recht behälts, glaub mir

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  • Klar kann eine solche Racheaktion zu einem Mord ausarten, muss aber nicht. Grundsätzlich sehe ich doch einen eklatanten Unterschied zwischen jemandem, der den Vergewaltiger seiner Freundin erschiesst und jemandem, der seine Arbeitskollegin heimtückisch in eine Falle lockt und sie dann in Einzelteile zerstückelt, nur weil sie ihm bei seiner Karriereplanung im Weg stand.


    Zeig mir ein Urteil, in welchem ein Autolenker wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt wurde, der nicht mit übertrieben zu hoher Geschwindigkeit unterwegs war und sich in fahrtüchtigem Zustand befand. :rolleyes:

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  • Du verstehst mich falsch:
    fährt einer viel zu schnell macht er das natürlich mit Vorsatz - aus Versehen fetzt man sicher nicht mit über 100 durchs Dörfli
    (wobei es auch "Innerorts-Strecken" auf denen man locker 100 fahen könnte und es nicht merken würde innerorts zu sein :rolleyes: )


    wenn derjenige aber einen Unfall baut, macht er den SICHER nicht vorsätzlich
    das meine ich damit und somit kann, für mein Rechtsverständnis zumindest, sowas immer nur fahrlässig sein und nicht vorsätzlich

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  • Jemand fährt mit 250kmh innerorts mit 20cm Abstand an einer am Strassenrand spielenden Schulklasse vorbei. Ein Kind stolpert und fällt auf die Strasse. Vorsatz oder Fahrlässigkeit?

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  • Jemand fährt mit 250kmh innerorts mit 20cm Abstand an einer am Strassenrand spielenden Schulklasse vorbei. Ein Kind stolpert und fällt auf die Strasse. Vorsatz oder Fahrlässigkeit?

    na Dir fallen Beispiele ein :rolleyes:
    dürfte in diesem Land rein technisch gar nicht möglich sein - aber egal


    einen Vorsatz ein Kind zu töten kann ich dennoch daraus nicht ableiten - also fahrlässig, wenn auch sehr grob

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  • Übertreibung macht anschaulich. Und ich versuche dir nur zu erklären, weshalb der Eventualvorsatz eben doch Sinn macht.


    Anderes Beispiel: Ein Zugführer fährt einen Güterzug mit Atommüll nachts durch einen Wald. Er weiss von möglichen Demonstanten, verlässt sich aber auf die polizeiliche Weisung, dass die Geleise nicht betreten werden dürfen. Er fährt die Strecke mit 100kmh und überfährt dabei 30 Atomgegner, welche den Weg durch einen Sitzstreik versperren wollten. Vorsatz oder Fahrlässigkeit?

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  • ich weiss schon worauf Du hinaus willst, allerdings spiesst es sich bei mir mit dem Wort "Vorsatz", ob Eventual oder nicht, das ist mit einer "Absicht" gleichzusetzen und er sicher nicht absichtlich Demonstranten überfahren würde
    somit wäre das für mich auch fahrlässig, auch wenn er von "möglichen" Demonstranten wusste

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  • Wer um eine mögliche Tötung weiss, sie nicht als primäres Handlungsziel anstrebt, sich aber dennoch mit deren Möglichkeit abfindet und somit eine Gleichgültigkeit bezüglich der Tötung vorweist, handelt nicht mehr fahrlässig. In einem solchen Fall kann nicht von einem Versehen ausgegangen werden.


    Wenn es nach dir ginge, müsste für eine gegebene vorsätzliche Tötung vom Täter erst der Blick über die Tat informiert und ein Kamerateam aufgeboten werden, das Wort "Absicht" auf die Stirn des Täters tätowiert sein und dieser müsste bei der Ausführung der Tat noch laut schreien "ich mache das absichtlich". Und das ist etwas realitätsfremd.


    Anderes Beispiel (etwas Rechtskunde am Abend schadet nie): Jemand will einen Politiker töten. Er weiss, dass dieser im Auto immer mit einem Fahrer und einem Leibwächter unterwegs ist. Der Täter sprengt das Auto des Politikers in die Luft, alle drei sterben. Vorsatz oder Fahrlässigkeit bezüglich Fahrer und Leibwächter?

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  • Alder, das wird ja immer besser


    sowas nennt man dann wohl Kollateralschaden :D

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  • hab ich heute im TV gesehen auf den ersten blick wars ja eigentlich ganz geil aber ich habe bedenken
    das jetzt jeder junge (und auch ältere) meint er könne jetzt dort mit tempo xxx herumdonnern und im passiere
    eh nichts, naja mal abwarten und schauen wie`s weiter geht...

  • freie Fahrt für freie Raser
    endlich mal einer der sich das offiziell beim Namen nennen traut, dass das Geblitze ausschliessich dazu da ist um Kasse zu machen
    go 4 gold


    so eine meldung müsste man in der geschwindigkeitshysterischen Schweiz mal bringen - da würden viele gleich auf die Barrikaden steigen :D

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

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