für mich fehlt da nix zwischen 2 und 3
blend mal den eingelernten Eventualvorsatz aus und sag mir was da dazwischen gehört
Mit Eventualvorsatz hat unsere Abstufungsdiskussion auf Gesetzesstufe rein gar nichts zu tun. Du kannst jemanden absichtlich töten (Vorsätzliche Tötung) und du kannst jemanden besonders grausam und lebensverachtend regelrecht hinrichten (Mord). Dass hier differenziert wird, ist doch nahe liegend, nicht? Du wärst der Erste, der sich über die Ungerechtigkeit und den geringen gesunden Menschenverstand der Richter beklagen würde, wenn du den Vergewaltiger deiner Frau erschossen hättest und dann in den gleichen Topf wie Auftrags- und Ehrenmörder geworfen werden würdest.