grad usschaffe laul!
Medienmitteilungen
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sch*isse i ha mit 16ni no angscht gha das mi d bulle we si mi bim kiffe verwütsche däheime bi de eltere abliefere... hüt erstichsch lüt
ohjaa. was ich auch noch krass finde ist, dass jetzt 12jährige schon am rauche sind und dich z.t. doof anmachen wen man vorbei geht oder dumme sprüche fallen lassen. Ich meine hallo, ich habe damals höflich "grüezi" gesagt (an 8jahr ältere menschen) und noch angst gehabt, die machen mir sonst etwas. Janu... auch die kleinen 12jährigen mädchen, die das gfühl haben sie müssten sich schon schminken wie die grössten und "hööge" (stöckelschuhe) anziehen einfach nur fail
was ich sagen will, "die schamgrenze etc" geht einfach immer weiter runter. Leider. -
Ein EP3 weniger auf den Schweizer Strassen.
Zum Glück ist der Lenkerin des Fahrzeugs nichts passiert....
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ich hätte sonst noch einen EP3 zu verkaufen
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soviel zum Thema Verhältnismässigkeit:
http://www.20min.ch/news/ostsc…r--Griechenmord--12026439Mord = 8 Jahre, vielleicht jetzt doch 11 Jahre
beides lächerlich im Gegensatz zum Schönenwerd-Urteil
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muessi dir zuestimme! mörder müsste länger wäggsperrt wärde! 15-20 oder so! mini meinig!
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muessi dir zuestimme! mörder müsste länger wäggsperrt wärde! 15-20 oder so! mini meinig!
gloub i jez nöd
ja, DAS ist eben wirklich vorsätzliche Tötung bzw. Mord - ist mMn eh das gleiche -
isch äbe nid ganz z'gliche! z'resultat viellech aber nid dr wäg dert ane!
verschuldensstrafrächt heisst z'zouberwort! süsch müssti dr schönewerd raser ja GENAU glich bestraft wärde wie dr uftragsmörder!nein, da liegst Du jetzt aber falsch
Der Raser hat nicht jemanden mit Absicht bzw. Vorsatz getötet
Das war leichtsinning bzw. fahrlässig
Wenn ich eine Pistole ziehe und auf jemanden schiesse bzw. erschiesse ist das schon eine ganz andere Welt als zu schnell mit dem Auto zu fahren (ok, wenns nach M. Leuenberger geht nicht, weil der ja Raser mit dem Sturmgewehr um sich schiessende Wahnsinnige gleichsetzt )was aktuelles:
http://www.nzz.ch/nachrichten/…eniz_agenx_1.8312582.htmlgut, 18 Jahre mag man sagen das wäre ok - aber der wird noch therapiert - auf unsere Kosten selbstverfreilich
auf der anderen Seite steckt man junge Menschen die einen Fehler gemacht, aber nicht vorsätzlich jemanden umgebracht haben auch jahrelang in den Knast
tut mir leid, aber solche Dinge werde ich wohl nie verstehenbei solchen Medienmitteilungen regt sich fast niemand auf, aber wehe ein "böser Raser" war wieder unterwegs
da "kocht gleich wieder die Volksseele"
voll kranke Gesellschaft, sorry -
tja, ich hab halt leider keine juristische Ausbildung sondern "nur" eine technische
von daher hab ich gerne einfache verständliche Erklärungen
solche kennen Juristen und Beamte leider ganz schlechtedit:
hab hier schnell was ausn Wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/M…Rechtslage_in_der_Schweizsorry, aber demnach ist vorsätzliche Tötung original ein Gummiparagraph
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Mord ist eine qualifizierte vorsätzliche Tötung, die genauen Kriterien kannst du im StGB nachlesen.
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qualifiziert das wird ja immer besser
was ist dann unqualifiziert?ach ich lass es, mein Hirn schaltet sich bei solchem Schwachsinn leider aus
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Hirn einschalten und StGB lesen, dann machts auch Sinn:
ZitatArt. 112 StGB (Mord)
Handelt der Täter besonders skrupellos, sind namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich, so ist die Strafe lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
"Normaler" Kopfschuss = vorsätzliche Tötung
Tötung mit stundenlanger, grausamer Folter um die Familienehre wieder herzustellen = Mord -
ok
"hirn an"
hmmm, besonders skrupellos...verwerflich....normaler Kopfschuss ......
"hirn aus"sorry, das ist alles zusammen nix als Gummi
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Und die Alternative wäre? Jedes erdenkliche Szenario ins StGB schreiben?
Art. 15687435972348545
Abs. 363718
lit. m
Ziff. 326
Wer sich um 09:13 bei dichter Bewölkung und leichtem Nieselregen in einem 63° Winkel von hinten anschleicht, einen männlichen Verwandten dritten Grades aus Langeweile mit einer 12.57cm langen, spitzen, einseitig geschliffenen Klinge zwischem dem vierten und fünften Halswirbel in den Hals sticht und ihm CHF 53.75 entwendet, wird mit 6 Jahren, 3 Monaten und 12 Tagen Freiheitsstrafe bestraft.Sehr sinnvoll! Und genau aus diesem Grund gibt es ein paar Menschen, welche sich jahrelang mit solchen Themen beschäftigen und für die das ganze Gummizeugs wie du es nennst auch Sinn macht.
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sorry, dass ich so schwer von Begriff bin
ein Nicht-Jurist versteht sowas eben anders
einfacher ginge es ohne vorsätzlicher Tötung1. fahrlässige Tötung
2. Totschlag
3. Mord
kein zwischen-wischi-waschi-gschisti-gschastidie Schönenwerd-Jung fielen für mich dann in Kat. 1 - und das wäre angebracht und verhältnismässig
aber das sehen die meisten wohl anders (vor allem in der Schweiz) -
Einfacher gings auch mit Selbstjustiz, aber einfacher heisst eben nicht gerechter.
Zu deiner Abstufung:
1. Aus Versehen
2. Emotional erregt
3. Besonders grausam und verwerflichDa feht doch was zwischen 2. und 3., nicht?
Nimm dir mal ne Halbestunde Zeit, lass deine Vorurteile weg (Raserfälle sind hier sowieso ein umstrittener Spezialfall) und denk in Ruhe darüber nach. Objektiv betrachtet ists nämlich nichts anderes als ein Grundgerüst für eine differenzierte Betrachtungsweise und somit eine wichtige Voraussetzung zur Einzelfallgerechtigkeit.
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Jones: natürlich soll dafür nicht die gleiche Starfe verhängt werden - das kannst ja wohl nicht glauben dass ich das meine
aber was passiert mit der armen Sau im ersten Fall wohl?
der wird ziemlich sicher auch eine ziemliche Busse/Strafe, vielleicht sogar Gefängnis kommen
weil z.B. sehr einfach argumentiert werden könnte: wenn er langsamer gefahrern wäre...oder er hätte sich ja denken können dass der bub auf die Strasse läuft
solche Urteil gab es /gibt es auchund nein, Bubi
für mich fehlt da nix zwischen 2 und 3
blend mal den eingelernten Eventualvorsatz aus und sag mir was da dazwischen gehörtim dem Fall eines groben Raserunfalles muss ich mich ev. korrigieren: diese gehören somit in Kat. 2
bzw. gibts ja auch noch Grobfahrlässigkeit dazwischen -
weiss jetzt zwar nicht was das mit "Sportfahrer-Genen" zu tun haben soll
ok, wenn so einer vielleicht nicht ins Gefängnis muss, dann gibt er zumindest mal den FS ab nebst einer saftigen Busse/Geldstrafe
das kannst mir jetzt nicht weismachen dass das nicht so wäre
und ja, man kann das Argument "er hätte,..." sehr wohl bis zum erbrechen anwenden - das hängt vom jeweiligen Staatsanwalt ab würd ich sagenes darf einfach nicht sein, dass man als Autofahrer gleich wegen einem Fehler dermassen hart bestraft wird (FS-Entzug)
darauf will ich ja letztlich hinaus und da wirst Du ja wohl auch meiner Meinung seinund ich habe niemals "normale" Unfälle in den gleichen Topf wie solche Idiotenaktionen gesteckt
trotzdem können solche Tempoexzesse immer nur fahrlässig sein, vielleicht mehr oder weniger grob aber niemals vorsätzlich
man fährt zwar vorsätzlich schnell, aber man bringt niemanden vorsätzlich um - ist das so schwer zu verstehen? -
wobei die Unachtsamkeit erstmal bewiesen werden muss
und genau das ist sehr schwer, trotzdem bist als Autofahrer dran, selbst wenn Dir ein Depp unvorhersehbar ins Auto reinlatscht
Den Richter möcht ich kennenlernen der in so einem Fall den Autofahrer freisprichtund zumindest hätte jemand der aus Unachtsamkeit jemanden verletzt eine zweite Chance verdient
das ist in anderen Ländern so, nicht hier - leiderBewährung nennt man sowas im Strafrecht oder?
beim FS-Entzug gibts das kaum -
ja hatten wir schon, jedoch ist das wohl eher die Ausnahme als die Regelfall
frag doch mal Deine Kollegin in wievielen Fällen ein Autofahrer schuldlos davonkommt
und ich glaube bei weitem nicht dass immer nur die Autofahrer die rücksichtslosen sind
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