Medienmitteilungen

  • du kannst mir glauben, dass ich meine meinung nicht anhand von blick-artikel habe sondern anhand von eigenen erfahrungen! ;)
    schlag doch mal den rassismusartikel nach im StGB! dann wirst auch du erkennen, dass es nichts mit rassismus zu tun hat, wenn man einen rausschmeissen will, weil er KRIMINELL ist! und NICHT, weil er ausländer ist! ;)


    und ich denke nicht, dass der eingangs erwähnte mazdedonier dann in mazedonien genau so weiter machen wird wie hier! ;)


    es kommt dir viellecht rassisstisch vor, es IST aber nicht rassistisch, wenn du es GENAU anschaust! ;)

  • und das auch mit den OEM-schweizern machen zu wollen ist ja wohl die hohlste idee die ich je gehört habe. jeden straftäter ausschaffen? ja wohin denn? straftäterland schaffen oder wie wo dann jede nation ihren abschaum abliefern kann?

    genau das ist es, was die leute, welche dieses argument bringen, nicht begriffen haben! für unsere eigenen leute sind WIR verantwortlich! die können wir nirgends hin abschieben! auch wenn dies manchmal praktisch wäre!


    aber hey... so ein straftäterland hätte schon was gutes... :)
    gabs ja eigentlich schon mal! ;)

  • irgendwenn isch mir dä scheiss z'läse eifach z'dumm worde! läbt sich viu entspannter im HHBB sithär! :D

    find i äbä au - nur dass i din scheiss no gäng cha läsä - und du weisch es gar nöd, des is bescht wo je häts gits


    noch ein Wort zu den jetzt öfteres zitierten OEM-Schweizern:
    die sterben ohnehin bald aus, somit kann man dann alle ausschaffen - alle raus hier! Bünzlis vor!

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

    Einmal editiert, zuletzt von pädu ()

  • man pädu, deine beiträge bringen mich noch um dieser uhrzeit zum lachen :)<hurray>


    jetzt mal ne frage an die gesetzeskenner hier:


    der ausländer X ohne schweizerpass begeht ein sehr kriminelles vergehen, beraubt den herr Y und tötet ihn anschliessend.


    Was passiert mit dem ausländer X ? Wird er seine Knastzeit in CH absitzen oder wird er in sein heimatland rausgeliefert ?


    gäbe es eine möglichkeit dass X seine strafe in CH absitzt und nicht rausgeschossen wird? wenn ja , warum ?


    ... hat nix direkt mit dem thema zu tun, hat mich nur wunder genommen, wie das gesetz in so etwa ist...

  • Ein Ausländer mit Typenschein X gegen einen OEM Schweizer, der normal homologiert ist hier?? Plus dann noch im Ausland immatrikuliert aber im Schweizer Verkehr unterwegs?
    Sorry, Spass beiseite: Ausländer X wird nach StGB und Zivilrecht bestraft. Das Ausländerrecht, dem er als Nicht-Schweizer untersteht, welcher Nationalität er auch immer ist, sieht vor, dass in schweren fällen von Gesetzesbruch eine Ausschaffung vollzogen wird. Mienes Erachtens nichts als gerecht.
    Meines wissens ist es so, dass die Strafe bis zur Auslieferung in der CH verbüsst wird, bin mir aber nicht sicher. Bestimmt aber nicht die gesamte strafe.


  • Dass Ausländern nach Straftaten die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung entzogen werden kann, hat nichts mit Strafrecht zu tun, sondern gehört zum "gewöhnlichen" Ausländerrecht. Selbstverständlich erfolgt die Ausschaffung erst nach einem allfälligen Strafvollzug und nicht statt dessen!


    Wie Tomcat schrieb wird die Ausschaffung erst nach dem Straffvollzug (Gefängnis) erfolgen.

  • Wie Tomcat schrieb wird die Ausschaffung erst nach dem Straffvollzug (Gefängnis) erfolgen.

    wenn es vorher schon klar ist dass man ihn ausschaffen wird, warum sperrt man ihn dann vorher bei uns ein?
    kostet wieder nur unnötig Geld

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Weil wir noch nicht soweit sind dass ein anderes Land "ihre" Bürger zurücknimmt und selbst in den Knast steckt. Ist ja auch wieder heikel wenn die ihn dann vorzeitig entlassen, dann kann das ganze auch wieder zu einer Farce werden welche nullkommagarnix abschreckt...

    <baetsch>

  • ja ok, aber dann verstehe ich die Ausschaffung nicht
    entweder ist er hier straffällig geworden, dann sitzt er seine Strafe hier ab und danach darf er dann auch bleiben
    er hat dann ja seine Strafe schon gehabt


    aber einsperren und dann ausschaffen ist eine Doppelbestrafung, die bei "einheimischen" Verbrechern nicht möglich ist und somit diskriminierend

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Wie ich es verstehe, ist es vom rechtlichen her im moment so, dass in der CH die strafe verhängt wird und somit auch der vollzug hier stattfinden muss. Sobald die strafe verbüsst ist kommt das Ausländergesetz zum tragen - heisst - der betreffende muss "nach Hause". Wenn man natürlich vorher ausschaffen könnte, würden wir uns ne menge Geld sparen...

  • und wenn er jugendlich ist, kann er einen abmurksen und kommt gar nicht in den knast! auch nicht schlecht oder? (s. streetparade mörder vor 2 (oder 3?) jahren... :rolleyes:

  • ist leider so, ja... jugendstrafrecht sollte so oder so verschärft werden... ob das klappt mit der kuschelpolitik nach dem motto 2., 3., vierte chance und immer noch nichts gelernt, aber dann geben wir noch ne 5.?

  • pädu
    ich finds völlig legitim die "Doppelbestrafung" zu machen. Ich sehs selbst auch nicht als doppelstarfe sondern lediglich als nutzen aller Straftechnisch möglichen Massnahmen. Nebst dem dürfte die Ausschaffung weit mehr abschrecken als unsere Hotel-Knasts. Ich denke es sind wenige von den Straffälig wrdenden die noch extrem engen Kontakt in ihre Heimat haben und sie sich da in wenigen Tagen wieder integrieren können...

    <baetsch>

  • pädu
    ich finds völlig legitim die "Doppelbestrafung" zu machen. Ich sehs selbst auch nicht als doppelstarfe sondern lediglich als nutzen aller Straftechnisch möglichen Massnahmen. Nebst dem dürfte die Ausschaffung weit mehr abschrecken als unsere Hotel-Knasts. Ich denke es sind wenige von den Straffälig wrdenden die noch extrem engen Kontakt in ihre Heimat haben und sie sich da in wenigen Tagen wieder integrieren können...


    Es geht ja hierbei auch nicht um eine Doppelbestrafung, sondern um ein Gesetz, das zum Zuge kommt, wenn man mit dem StGB oder OR/ZGB in Konflikt kommt... sehe den punkt auch nicht, wo da was nicht passen sollte...

  • Ist das jetzt richtig, beim gleichen Vergehen wird ein Schweizer bestraft, nach Gesetz und beim Ausländer kommt einfach noch das Ausländerrecht dazu mit der selben strafe wie der Schweizer bekommt? In diesem Falle wäre es ja eine Doppelbestrafung. <rotaeye>

    GT Werkstatt Neuenkirch Luzern

  • ich hab mir lange überlegt ob ich mich dazu äussern soll, aber das sind genau die aussagen wo ich direkt kotzen könnte! ist mir doch egal was in anderen ländern gilt, wir sind hier in der schweiz, da gilt unser gesetz. wem das nicht passt, der kann gehen (und sich dann halt vieleicht kein auto leisten). aber meinen in der schweiz dann nach anderen gesetzen und bräuchen leben zu müssen, nur weil es in der eigenen heimat halt so läuft? s'weggli ond de föifer gets halt ou do ned!


    wer in der schweiz gast ist und sich nicht an die regeln hält: tschüss! und das auch mit den OEM-schweizern machen zu wollen ist ja wohl die hohlste idee die ich je gehört habe. jeden straftäter ausschaffen? ja wohin denn? straftäterland schaffen oder wie wo dann jede nation ihren abschaum abliefern kann?


    Lieber freund, habe nie erwähnt das man Gesetze und bräuche anderer länder hier ausleben sollte, sehe dein Problem also nicht ein! <holy>
    ich habe auch nicht geschrieben das man schweizer oder andere Straftäter ausschaffen soll, meine Meinung ist einfach gleich bestrafen wie jeden, egal ob Schweizer oder Ausländer!


    du kannst mir glauben, dass ich meine meinung nicht anhand von blick-artikel habe sondern anhand von eigenen erfahrungen! ;)
    schlag doch mal den rassismusartikel nach im StGB! dann wirst auch du erkennen, dass es nichts mit rassismus zu tun hat, wenn man einen rausschmeissen will, weil er KRIMINELL ist! und NICHT, weil er ausländer ist! ;)


    und ich denke nicht, dass der eingangs erwähnte mazdedonier dann in mazedonien genau so weiter machen wird wie hier! ;)


    es kommt dir viellecht rassisstisch vor, es IST aber nicht rassistisch, wenn du es GENAU anschaust! ;)


    Das du deine Erfahrungen hast, glaube ich dir. In Zürich ist es ja auch logisch, das auch normale Bürger ausländerfeindlich sind, wenn ich nur schon Abends irgendwo in eine Bar gehe, die schregen köpfe die mir da entgegen laufen. Das Problem haben wir in Luzern auch, haufen kriminelle die in der Baselstrasse rum dealen, frauen die auf den Strich gehen usw. Die Polizei kann auch nicht viel machen, klar hat man da ein schlechtes bild und wird feindlich eingestellt gegenüber den Ausländer.


    Ich habe einfach mühe mit leuten, die verkrampft ihre Äusserungen machen,wie: '' huere kriminelle Usländer abfahre'' die sich aufregen usw. das ist dann für mich nicht mehr, politik oder diskutieren usw. sonder das geht über die Grenze und ist schon diskriminierend. Soll jedoch jeder selber wissen, ich sehe die Situation halt locker an, jedoch muss man solche Straftäter sicher härt bestrafen...

    GT Werkstatt Neuenkirch Luzern

    Einmal editiert, zuletzt von Zity_ejr ()

  • das stimmt - vor dem Gesetz sind alle gleich - heisst das nicht so?
    natürlich ausgenommen die die genügend Kohle und Einfluss haben um Richter zu schmieren .....uaahhhhh!!! Verschwörungstheorie!!!! Hiiilllffffeeee!!!! :rolleyes:


    egal, weiters fällt mir auf dass sehr viele Meinungen hier drin (und übrigens auch ausserhalb des Forums) sehr weit rechts stehen
    versteht mich nicht falsch, ich hab damit kein Problem, nur vestehe ich dann folgendes nicht:


    WER ZUM HENKER WÄHLT DANN EIGENTLICH DAUERND DIESE SCH... LINKEN?????

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

    Einmal editiert, zuletzt von pädu ()

  • Die Frage hab ich mir auch schon etliche male gestellt...

    <baetsch>

  • Ist das jetzt richtig, beim gleichen Vergehen wird ein Schweizer bestraft, nach Gesetz und beim Ausländer kommt einfach noch das Ausländerrecht dazu mit der selben strafe wie der Schweizer bekommt? In diesem Falle wäre es ja eine Doppelbestrafung.


    Das ist keine Doppelbestrafung nach meinem Dafürhalten. Der eine ist, um den schönen begriff nochmals zu bringen OEM-Schweizer, heisst, den werden wir auch nicht los, weil er schweizer ist und das auch bleibt. Der eingebürgerte hat auch den roten pass, bleibt also auch weil er gleich behandelt wird wie der OEM.


    Ein Ausländer mit status B, C (oder G, bin ned sicher ob das auch gilt), ist nicht OEM-CH, heisst, dass er laut Ausländerrecht (als Folge seines fehlbaren Verhaltens, nicht als Zusatzstrafe) ausgeschafft werden kann. Das ist nichts als korrekt, wie einer der Vorposter schon erwähnt hat, wenn einer in deiner Wohnung scheisse baut, schmeisste ihn auch raus... (guter Vergleich übrigens).


    Die Frage hab ich mir auch schon etliche male gestellt...


    nicht nur du

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