Medienmitteilungen

  • 70 km/h! Also etwa 73km/h auf dem Tacho bei 30!!! Riskiert ihr da nicht vorsätzlich Menschenleben? Oder bei 106km/h auf dem Tacho innerorts?


    Das da ine niemert was gäg d'Regelig bzgl. 30er und 50er Zone häd isch au keis Gheimnis


    Tuen zersch mal läse, dänn tänke und dänn schribe.


    :rolleyes:

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Wo steht hier http://www.raserinitiative.ch/…tiative-schutz-vor-rasern, dass bei solchem Verhalten auch die vorsätzliche Körperverletzung gilt.

    dafür brauchts eigentlich gar keine Initiative - das Urteil wurde schon mal verhängt:
    Zitat: Die beiden Lenker waren vom Obergericht zu je 6 1/2 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Landesverweisung verurteilt worden. Damit wurde nicht nur der Todesraser sondern erstmals auch der am Rennen Beteiligte als Mittäter in gleicher Verantwortung zur Rechenschaft gezogen.


    Quelle:
    http://www.jd-online.ch/index.…task=view&id=70&Itemid=31
    Ich finde das bedenklich wenn jemand wegen zu schnellem fahren wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt wird, Du nicht?
    Aber bei den Yugos kann man es ja machen ....Rechtsstaat where are u?

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Du hast meine Frage nicht beantwortet. Wo steht hier von vorsätzlicher Körperverletzung?


    Und wenn dies so wäre. Dann fände ich's immer noch okay. Und warum? Genau das habe ich im vorherigen Post erwähnt.


    Und DU fändest es nicht okay. Selbst im 30er und 50er nicht.

  • Ob ich das bedenklich finde? Innerorts und in der 30er Zone nicht.

  • Du hast meine Frage nicht beantwortet. Wo steht hier von vorsätzlicher Körperverletzung?


    Absatz 1 für dich übersetzt:


    1.) Wer Verkehrsregeln besonders krass missachtet, geht laut Initiative das hohe Risiko ein, andere schwer zu verletzen oder zu töten.
    2.) Wer rast, missachtet die Verkehrsregeln in jedem Fall besonders krass.
    3.) Sobald die definierten Geschwindigkeiten erreicht sind, rast man.


    --> Wer die definierten Geschwindigkeiten erreicht, geht das hohe Risiko ein, jemanden schwer zu verletzen oder zu töten.


    Übersetzt in die Terminologie des Strafgesetzbuches: Wer die definierten Geschwindigkeiten erreicht, nimmt das hohe Risiko in Kauf, jemanden schwer zu verletzen oder zu töten. Was bedeutet, dass der Eventualvorsatz erfüllt ist.


    Und DU fändest es nicht okay. Selbst im 30er und 50er nicht.


    Sagt wer? Nochmals lesen bitte...

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Und ab wann brauche ich eine Bewilligung zum Kacken? Geht doch überall nur noch auf eine Bevormundung heraus.
    Ich rauche zwar nicht mehr, aber das in den Restaurants nicht mehr geraucht werden darf, nervt sogar mich. In Guten Restaurants war ja jetzt schon die Regelung zur Essenszeit bitte draussen rauchen. In einer "Büezerbeiz" kommts eh nicht darauf an.


    Ich bin auch eher fürs Zügige fahren, Rasen geht für mich vorallem Innerorts. Wenn einer Ausserorts einmal zu schnell ist, shit happens. Wenn gefährdet er da? Vielleicht eine Kuh und einen Baum. Innerots und in 30er Zonen sind kleine Kinder Unterwegs, da möchte ich sowieso keinen über den Haufen fahren, aber das ist halt eine Gewissensache die nicht jeder so schnell kapiert.

  • also ich glaube dass es die allermeisten kapieren - die wenigen die es nicht tun, sind so oder so nicht belehrbar
    nicht mal die Todesstrafe würde den gewünschten Erfolg bringen


    ich hab einfach auch mit dieser immer weiter gehenden Bevormundung Mühe - v.a. im Strassenverkehr
    Eigenverantwortung ja bitte - überall, nur nicht hier - super


    es gibt wohl kaum ein autofeinlicheres Land als die Schweiz - traurig, weil abgesehen davon ist es wirklich sehr schön zum leben hier

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.


  • Übersetzt in die Terminologie des Strafgesetzbuches: Wer die definierten Geschwindigkeiten erreicht, nimmt das hohe Risiko in Kauf, jemanden schwer zu verletzen oder zu töten. Was bedeutet, dass der Eventualvorsatz erfüllt ist.

    genau! der EVENTUAL-Vorsatz ist erfüllt! das ist aber nicht das gleiche wie vorsätzlich!
    wenn ich dir mit einem schwerz die rübe abhacken würde, wäre das vorsätzlich! wenn ich mit 100 durchs dorf bloche und dich überfahre nicht! aber ich hab's in kauf genommen! also bitte nicht vermischen die beiden sachen gell? ;)

  • ja nur ist das Strafmass dann aber nicht so verscheiden zwischen in Kauf nehmen und vorsätzlich handeln oder wie?

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Bubi hat schon recht: Eventualvorsatz ist eben Vorsatz. Folglich ist man dann im StGB bei vorsätzlicher und nicht bei fahrlässiger Tötung. Entsprechend höher ist der Strafrahmen. Das konkrete Strafmass hat der Richter in Würdigung aller Umstände nach dem Verschulden des Täters festzulegen. Dabei dürfte einer, der wie ein Irrer durchs Dorf rast und jemanden überfährt immer noch besser wegkommen, als einer, der jemanden gezielt über den Haufen schiesst.

    veni - vidi - vtec !

  • genau! der EVENTUAL-Vorsatz ist erfüllt! das ist aber nicht das gleiche wie vorsätzlich!


    Eben doch. Dolus directus ersten Grades, dolus directus zweiten Grades und dolus eventualis werden vom Gesetz alle gleich behandelt.


    EDIT: Tomcat war schneller

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

    Einmal editiert, zuletzt von Bubi ()

  • aber du bestreitest ja nicht wirklich, dass einer, der mit 100 durchs dorf brettert, den tod unbeteiligter in kauf nimmt oder?

  • was manche Leute hier scheinheiligen Bullshit von sich geben


    Ihr kauft die tollen Krümmer und Air Intakes ja nur, damit das Auto im Parkaus besser dasteht oder? oder die coolen Gewinde, damit ihr regelmässig die Lippe aufreisst


    Das beste an der Initiave ist die Tatsache von 1-4 Jahren Knast, wer z.B 140 ausserorts fährt und NIX passiert... Verhältnismässigkeit ahoi...da sticht man besser ein paar Leute ab oder geht "Leute wegklatschen" :whistling: Hauptsache 16 Jährige Ostblockmädchen reinschleifen und verhuren ist erlaubt lol


    Das in der Schweiz theatralisch geschürte Raserproblem, welches eigentlich keines ist, wird durch die Angehörigen der wenigen Opfer perfekt inszeniert von Blick&co. Das dumme ist nur, dass wenn jemand diese Initiative anzweifelt, er selber als unverbesserlicher Raser dasteht, egal ob ers ist oder nicht. Raser gehören hart bestraft, besonders dumme Wiederholungstäter. Aber jeder, der hier reinschaut, lässt gerne ab und zu seinen Vtec brüllen, und das bestimmt nicht nur im ersten oder zweiten Gang. Und bitte kommt mir jetzt nicht mit Track oder so, nur wenige fahren hier regelmässig auf Track mit Ambitionen, ich gehöre auch nicht dazu ;)

  • aber du bestreitest ja nicht wirklich, dass einer, der mit 100 durchs dorf brettert, den tod unbeteiligter in kauf nimmt oder?


    Zum letzten Mal:


    Das da ine niemert was gäg d'Regelig bzgl. 30er und 50er Zone häd isch au keis Gheimnis


    Es gibt in meiner Region zwar 50er-Bereiche bzw. kleine Abschnitte im 50er, in welchen selbst 100kmh nicht zwingend eine versuchte vorsätzliche Körperverletzung/Tötung darstellen. Das hat aber hauptsächlich damit zu tun, dass ich in einer recht ländlichen Gegend wohne und die 50er-Tafeln zum Teil etwas deplatziert angebracht sind.


    Vergleicht man diese paar Meter (v.a. beim Ortsausgang) kombiniert mit der Wahrscheinlichkeit (und der Dummheit/Unachtsamkeit!) genau dort erwischt zu werden mit dem offensichtlich überwiegenden Anteil der Fälle, in denen 100 innerorts nicht im Geringsten zu erklären ist, scheint eine Pauschalisierung diesbezüglich m.E. unproblematisch.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Das beste an der Initiave ist die Tatsache von 1-4 Jahren Knast, wer z.B 140 ausserorts fährt und NIX passiert... Verhältnismässigkeit ahoi...da sticht man besser ein paar Leute ab oder geht "Leute wegklatschen" :whistling: Hauptsache 16 Jährige Ostblockmädchen reinschleifen und verhuren ist erlaubt lol

    Du hast es auf den Punkt gebracht
    Dieser Absatz triffts besonders gut.
    Als ich das erfahren habe dass Prostitution mit 16 hier ERLAUBT ist hat es mich gerade abgelöscht
    und dann auf der anderen Seite 18 jährige die keinerlei Fahrerfahrung haben und halt auch mal Scheisse bauen (und das sicher nicht mit der Absicht jemanden zu töten) möglichst sofort und lebenslang wegsperren ohne Chance auf Rehabilitation...???


    und MEIN Thread hier über die (Un-)Verhältnismässigkeit der CH-Gesetzgebung wird nur belächelt....

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Ich kann da gar nichts dazu sagen...sowas macht mich tödlich sauer...unsere Gesellschaft mit ihrem
    "Einfamilie-Hüüsli-Dänke...bis zum Gartehaag aber meh interessiert mi nid..." <fire>

  • tja... überall nacktheit, sex und so sachen im TV und das schon am nachmittag! verwundert mich nicht, dass kleine kinder da auf solche ideen kommen!
    inwiefern sollte man da die eltern bestrafen? einsperren? eine haftpflichtversicherung zahlt ein von einem kind verursachten sachschaden aber doch keine seelische schäden durch so eine tat?


    und dass man erst ab 10 strafmündig ist, ist grundsätzlich schon okay! in DE ist mas das glaub erst ab 13 oder gar 14 und DAS find ich dann eher ein problem!

  • tja... überall nacktheit, sex und so sachen im TV und das schon am nachmittag! verwundert mich nicht, dass kleine kinder da auf solche ideen kommen!
    inwiefern sollte man da die eltern bestrafen? einsperren? eine haftpflichtversicherung zahlt ein von einem kind verursachten sachschaden aber doch keine seelische schäden durch so eine tat?


    und dass man erst ab 10 strafmündig ist, ist grundsätzlich schon okay! in DE ist mas das glaub erst ab 13 oder gar 14 und DAS find ich dann eher ein problem!


    Dass man das nicht versichern kann ist klar, ich denke dass Quick daran dachte die eltern im punkto ausübung der elterlichen pflicht "zur rechenschaft ziehen" möchte, sprich die jugendbehörde einschalten...
    In deutschland ist man erst ab 14 strafmündig und dies ist wirklich ein problem... [MSIE_newline_end ]

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