Medienmitteilungen

  • ich hab kürzlich erst gehört dass solche Videobeweise gar nicht vor Gericht gültig sind - zumindest erst wenn man es zugibt
    weiss da jemand mehr darüber?

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • ich hab kürzlich erst gehört dass solche Videobeweise gar nicht vor Gericht gültig sind - zumindest erst wenn man es zugibt
    weiss da jemand mehr darüber?

    also ein tachovideo an sich (wie in dem artikel) wohl kaum! aber es gibt ja auch aussagekräftigere beweisvideos! ;)

  • aber dazu müsste ja doch mind. die Autonummer bzw. Name des FZ-Halters bekannt sein oder?

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • jaja, als ob logische Schlussfolgerungen im SVG überhaupt eine Bedeutung haben würden


    besser gesagt logisches Denken bringt einem im SVG kaum weiter

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

    Einmal editiert, zuletzt von pädu ()

  • meine Logik ist noch da, nur frag ich mich gerade wer so blöd sein kann und Nummer oder Name auf solchen Videos bekannt gibt


    aber wenn z.B. beides nicht auf dem Video zu sehen ist, jedoch irgendwie über z.B. eine e-mail Adresse und über die Autotype der vermeintliche FZ-Halter ermittelt werden kann - wie ist das dann?

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • dann muss dir erst einmal bewiesen werden, dass du das video nicht einfach irgendwo im netz gefunden und raufgeladen hast, sondern dass du es selber gemacht bzw. gefahren bist! in der schweiz gilt zum glück (auch im svg pädu! ;) ) die unschuldsvermutung!


    und die polizei / justiz lebt bekanntlich zu einem grossen teil von den dummen! :)

  • das mit der Unschuldsvermutung ist manchmal leider nur schwer zu glauben - v.a. im SV :(

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • dis PN het leider nüt mit dr "unschuldsvermuetig" z'tüe sondern (wieder einisch) mit dr verhältnismässigkeit!


    also ig bliebe derbi: o bi SVG delikt gilt d'unschuldsvermuetig!
    jedoch si viu sache bim SVG nid verhältnismässig! insbesondere im verglich zum stgb... ;)

  • jedoch si viu sache bim SVG nid verhältnismässig! insbesondere im verglich zum stgb... ;)

    zumindest in dem Punkt sind wir uns mal einig - immerhin besser als nichts :)

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • i gloub do gits aber noch viu mehr usserm Roli - leider :(

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

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