Aha tschuldigung......aber bei mir darfste schon noch was sagen
Medienmitteilungen
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ROFL der blitzer legt ja eine unglaubliche beschleunigung an den tag
ps : jerry , postest du keine smilies mehr ?
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hehe, ja dä blitzchaschte! super gsi.... voreme jahr!
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http://www.blick.ch/news/schwe…-sorgt-fuer-aerger-130531
Wäg däm Video 5h lang mit de Militärjustiz müese plaudere
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recht so und selber schuld
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Auso, wär esch es gsi?
ZitatKapo SO, So. 11. Oktober 2009
Auto in Gerstenfeld überschlagen
Luterbach/SO. Irgendwann zwischen Samstagabend und Sonntagvormittag fuhr der unbekannte Lenker eines vermutlich schwarzen «Honda Type T» mit getönten Scheiben auf der Deitingenstrasse von Luterbach in Richtung Deitingen.
Ausgangs Luterbach kam das Fahrzeug etwa 100 Meter nach einer Linkskurve rechts von der Fahrbahn ab und geriet in ein Gestenfeld. Dort muss sich das Auto zweimal überschlagen haben. Dem Lenker gelang es dann offensichtlich rückwärts aus dem Feld zu fahren und in Richtung Deitingen zu flüchten.
Der Unbekannte ist bis jetzt seiner Meldepflicht nicht nachgekommen. Der verursachte Landschaden beläuft sich auf mehrere hundert Franken. Zudem dürfte das Unfallauto arg in Mitleidenschaft gezogen worden sein. So wurde ihm u.a. eine Seitenschwelle abgerissen und mindestens eine Scheibe zertrümmert.
Der Gesuchte selbst oder Personen, die sachdienliche Hinweise zu dessen Identität oder zum derzeitigen Standort des Unfallfahrzeuges geben können, werden gebeten, sich mit der Kantonspolizei Solothurn in Derendingen, Telefon 032 681 53 11, in Verbindung zu setzen.
"Type T"
S=Sport, R=Race, T=Tüüffluug -
lol
hauptsach getönte scheiben
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Vielleicht ein Lizenzmodell in Kooperation mit Ford
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müsste nicht sein, aber ist mir sowas von egal.
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Hani au dänkt vori.
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Unabhängig von der Nationalität und dem Einbürgerungsverfahren, mir fällt beim durchlesen der Kommentare auf das viele Schweizer überhöhte Geschwindigkeit als kriminell ansehen. Das Problem hier ist nicht die Einbürgerung sondern die bedingte Geldstrafe für 25 km/h drüber.
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Das Problem hier ist nicht die Einbürgerung sondern die bedingte Geldstrafe für 25 km/h drüber.
Naja, ich finde es problematisch, wenn er das innerorts macht. Wegen 25 zuviel verurteilt heisst wohl vor Toleranzabzug: mit 80 im 50er geblitzt. Das ist indiskutabel. (Soll sich jeder mal wieder bewusst machen, was der Unterschied beim Bremsweg ist...).
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Naja, ich finde es problematisch, wenn er das innerorts macht. Wegen 25 zuviel verurteilt heisst wohl vor Toleranzabzug: mit 80 im 50er geblitzt. Das ist indiskutabel. (Soll sich jeder mal wieder bewusst machen, was der Unterschied beim Bremsweg ist...).
+1
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Recht so!
http://www.20min.ch/news/bern/story/24769674
Und damit ist er noch gut bedient. -
Unabhängig von der Nationalität und dem Einbürgerungsverfahren, mir fällt beim durchlesen der Kommentare auf das viele Schweizer überhöhte Geschwindigkeit als kriminell ansehen. Das Problem hier ist nicht die Einbürgerung sondern die bedingte Geldstrafe für 25 km/h drüber.
das ist hier so normal
wenn Du jemanden zum Spass 3 Zähne ausschlägst, kommst Du wahrscheinlich besser davon als 25 km/h zu schnell fahrenbtw: 80 innerorts find ich auch nicht ok, jedoch wissen wir ja alle dass innerorts und innerorts nicht immer das Gleiche ist
weiss jetzt nicht wie es bei dem Fall war aber oft steht doch die Ortstafel 200m VOR dem Ortsgebiet mutterseelenallein im freien Feld, und genau an solchen Stellen wird sehr gerne geblitzt - weil da ja niemand 50 fährt - ein normaler Mensch lässt dann ausrollen und latscht nicht voll auf die Bremsein Deutschland ist die Welt bezüglich Autofahren noch in Ordnung, dafür sind halt hier andere Sachen besser
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Irgendwie hat 20min vergessen, dass Delikt überhaupt zu erwähnen. Hier noch eine Mitteilung der Kapo BE zu dem Fall:
ZitatEinzug eines Autos als Tatwaffe
Thun/BE. Das Gericht in Thun hat einen Automobilisten, welcher sich einer Polizeikontrolle zu entziehen versuchte, u.a. wegen Gefährdung des Lebens verurteilt. Das Auto des Verurteilten wird eingezogen und verwertet.
Ein angetrunkener Autofahrer hatte versucht, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen, wobei er trotz entzogenem Führerausweis unterwegs war. Auf seiner Flucht mit stark übersetzter Geschwindigkeit gefährdete er Passanten und verletzte die Verkehrsregeln grob. Ein Einzelrichter des Gerichtskreises X Thun verurteilte ihn zu 12 Monaten Freiheitsstrafe. Davon wurden 6 Monate unbedingt ausgesprochen.
Das Gericht verfügte zudem, dass das Auto des Verurteilten als Tatwaffe eingezogen und verwertet wird. Mit dem Verwertungserlös werden insbesondere die Verfahrenskosten bezahlt. Das Urteil ist rechtskräftig. Fehlbare werden bei schweren Verstössen gegen das Strassenverkehrsrecht auch künftig damit rechnen müssen, dass das Gericht eine Einziehung ihres Autos prüft.
ZitatArt. 129 StGB
Gefährdung des Lebens
Wer einen Menschen in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
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das ist hier so normal
wenn Du jemanden zum Spass 3 Zähne ausschlägst, kommst Du wahrscheinlich besser davon als 25 km/h zu schnell fahrenbtw: 80 innerorts find ich auch nicht ok, jedoch wissen wir ja alle dass innerorts und innerorts nicht immer das Gleiche ist
weiss jetzt nicht wie es bei dem Fall war aber oft steht doch die Ortstafel 200m VOR dem Ortsgebiet mutterseelenallein im freien Feld, und genau an solchen Stellen wird sehr gerne geblitzt - weil da ja niemand 50 fährt - ein normaler Mensch lässt dann ausrollen und latscht nicht voll auf die Bremse+1
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