Medienmitteilungen

  • nur damit wir uns richtig verstehen:
    in diesem Falle geht es nicht um MICH, sondern um meine Frau
    die niemals zu schnell gefahren ist oder sonstige Übertretungen begangen hat
    Sie wurde von einer Aargauer Zivilstreife verzeigt, weil sie als einzige(!) auf die rechten Spur gefahren ist, weil links alle gedrängelt haben (mit viel zu geringem Abstand übrigens) -
    und weil natürlich die Deppen links alle zu knapp aufgefahren sind haben die sich zusammengebremst, sie ist dadurch an 2 Autos vorbeigefahren weil sie das Tempo nicht verringert hat
    nach etwa 1 km ist sie auf einen LKW aufgelaufen und sah eine grosse Lücke (etwa 150 m) auf der linken Spur, gab den Blinker und fuhr wieder auf links


    Folge: sie bekommt jetzt eine Anzeige wegen rechtsüberholen nachdem sie 1.5h ein einem Mini-Zimmer von 2 Beamten "verhört" wurde


    mir ist klar dass das Gesetz rechtsüberholen verbietet, aber rechts überholen ist nicht immer gleich rechtsüberholen
    in diesem Fall wurde weder jemand gefährdet noch behindert, weil es eh niemand für notwendig gefunden hat rechts zu fahren


    die Beatmen waren frustriert weil sie eigentlich alle rausnehmen hätten müssen wegen linksfahren bzw. zu geringem Abstand
    aber das konnten sie nicht also mussten sie ein anderes Opfer finden


    und jetzt erzähl mir ja nicht mehr was von die Polizei kann da nix machen, ja?
    klar kann man das, wegen so einer Lächerlichkeit muss ich niemanden gleich verzeigen, nur weil es der Gesetzestext so vorsieht
    DAS meinte ich mit Menschlichkeit, ich wollte es eigentlich nicht hier reinschreiben, aber sonst verstehts ja keiner

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • klar kann man das, wegen so einer Lächerlichkeit muss ich niemanden gleich verzeigen, nur weil es der Gesetzestext so vorsieht

    hä? du widersprichst dir gerade selber!


    sie hat einen fehler gemacht und wurde gebüsst, was ist daran falsch?


    rechtsüberholen ist nun mal nicht erlaubt...

  • nach etwa 1 km ist sie auf einen LKW aufgelaufen und sah eine grosse Lücke (etwa 150 m) auf der linken Spur, gab den Blinker und fuhr wieder auf links


    da haben wir ihn wieder: den irrtum, dass alle glauben rechts vorbeifahren sei etwas anderes als rechts überholen und es sei relevant, ob man zig kilometer später erst wieder nach links rüberwechsle! sobald man rechts vorbeifährt auf der autobahn, ist der tatbestand erfüllt!


    wie oft hab' ich mich schon genervt ab den linkschleicher und musste rechts bremsen, obwohl freie fahrt war? :cursing:


    ich geb dir recht! man könnte durchaus ein auge zudrücken! aber die aargauer cops sind ja bekannt, dass sie im strassenverkehr praktisch NIE ein auge zudrücken!
    deswegen sprüche wie "trainiert man den leuten in der ausbildung die menschlichkeit ab" (und dann noch generell also nicht auf die aargauer bzogen ) zu machen, finde ich einfach etwas übertrieben, da wie jery gesagt hat, der fehler klar von einer frau ausging und sie sich genau bewusst war (oder eben hätte sein müssen), dass sie sich strafbar macht, wenn sie rechts vorbeifährt.


    was mich wunder näme: wurde nach stv Art 90 abs 1 oder abs 2 verzeigt?

  • genau das ist es ja, Jery
    klar hat sie einen Fehler gemacht, hat sie ja auch eingesehen
    aber dass man deswegen gleich eine Verzeigung machen MUSS, das kann ich nicht verstehen
    klar, der Gesetzestext ist eindeutig, aber die beiden Polizisten haben die ganze Sache beobachtet und könnten (wenn ein Funken Menschlichkeit vorhanden gewesen wäre) die Sache bei einer Busse bewenden lassen - weil ja wirklich keinerlei Gefährdung oder Behinderung vorhanden war
    das hätte mit Sicherheit auch schon bewirkt, dass sie das nicht mehr macht


    ich bin mir nicht ganz sicher, aber wir rechnen mal mit abs 2 - weils ja Aargauer Cops waren :(
    kann man überhaupt bei Rechtsüberholen nach Art. 90 abs 1 verzeigen?
    wenn ja, dann hätten wir ja noch eine kleine Chance mit einem blauen Auge davonzukommen


    kann ja schon sein, dass es auch "menschliche" Züge bei der polizei gibt - hab es bisher aber noch nicht wirklich erlebt
    man wird für den kleinsten Fehler sofort bestraft
    und wenn man dann solche tw. lächerlichen Urteile bei echten Verbrechern mitbekommt, warum wundert es Euch dann wenn jemand das Vertrauen in den Rechtsstaat langsam verliert?

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • ich verstehe deinen unmut voll und ganz! würde mich auch aufregen. aargau halt :rolleyes:


    trotzdem:

    und wenn man dann solche tw. lächerlichen Urteile bei echten Verbrechern mitbekommt, warum wundert es Euch dann wenn jemand das Vertrauen in den Rechtsstaat langsam verliert?

    du darfst urteile von richtern nicht mit bussen und verzeigungen von polizisten vergleichen. das sind 2 paar verschiedene schuhe. ;)


    wieviel muss sie jetzt bezahlen für ihr vergehen? muss sie mit führerscheinentzug rechnen?

  • ich geb dir da grundsätzlich recht, nur verwechselst du immer sachen bwz. bringst alles durcheinander und beschuldigst die falschen!


    innerorts kann man rechtsüberholen imo klar auch als 90/1 verzeigen. (situationsbedingt halt)


    jedoch muss ich mein vorheriges post glaube ich korrigieren:


    ich bin nämlich der meinung, auf der autobahn ist immer nach 90/2 zu verzeigen!


    somit haben wir es mit einem vergehen zu tun und nicht mit einer übertretung!


    das opportunitätsprinzip (eben, mal ein auge zudrücken) darf der cop jedoch ausschliesslich bei übertretungen anwenden!


    stell dir vor, du bist ein cop und beobachtest ein vergehen (90/2). machst du jetzt die augen zu und kommst damit in gefahr, wegen begünstigung oder nicht korrektem ausführen deiner arbeit einen rüffel zu kassieren oder machst du das, wozu du ausgebildet wurdest und verzeigst den- oder diejenige, welche für den fehler verantwortlich ist? :rolleyes:

  • ich geb dir da grundsätzlich recht, nur verwechselst du immer sachen bwz. bringst alles durcheinander und beschuldigst die falschen!



    stell dir vor, du bist ein cop und beobachtest ein vergehen (90/2). machst du jetzt die augen zu und kommst damit in gefahr, wegen begünstigung oder nicht korrektem ausführen deiner arbeit einen rüffel zu kassieren oder machst du das, wozu du ausgebildet wurdest und verzeigst den- oder diejenige, welche für den fehler verantwortlich ist? :rolleyes:

    wenn das so ist tuts mir leid, aber der Gesetzes-Dschungel ist nun mal dichter als der im Amazonas-Delta


    ja komm, wer soll das denn kontrollieren?
    waren nur die 2 da sonst keiner

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • wenn das so ist tuts mir leid, aber der Gesetzes-Dschungel ist nun mal dichter als der im Amazonas-Delta


    ja komm, wer soll das denn kontrollieren?
    waren nur die 2 da sonst keiner

    hab ich nie bestritten, dass es ein dschungel ist! ;)
    nur wird selten wo so heiss diskutiert, obwohl viele eben leider nicht wirklich eine ahnung haben bwz. nur zu haben glauben! ;)


    logisch würde es vielleicht nicht auffliegen aber es geht doch ums prinzip! wenn dir eingetrichtert wird, dass du nur bei übertretungen wegschauen darfst, machst du das auch so, wenn du deinen job richtig machen willst! warum soll sich der cop in (wenn auch eine kleine) gefahr begeben, einen verweis zu kriegen, wenn der andere den fehler gemacht hat? ach ja: video läuft ja mit als beweis! wenn das ein anderer sieht... ;(


    manchmal muss man sich auch in die lage versetzen können, auf der anderen seite zu stehen. dies gilt für beide seiten! :D

  • Falls sie nach Art. 90 Abs. 2 SVG (grobe Verletzung der Verkehrsregeln, ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer) gebüsst wird, ist Art. 16c SVG einschlägig:


    Art. 16c Abs. 1 lit. a SVG

    Zitat

    Eine schwere Widerhandlung begeht, wer durch grobe Verletzung von Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt


    Art. 16c Abs. 2 lit. a SVG

    Zitat

    Nach einer schweren Widerhandlung wird der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen für mindestens drei Monate


    Ich erspar mir einen Kommentar...


    EDIT: Habe den dazugehörigen Bundesgerichtsentscheid noch gefunden: BGE 126 IV 192

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

    Einmal editiert, zuletzt von Bubi ()

  • Video gabs nicht - die haben nur Fotos gemacht


    ich hab den BG-Entscheid schon mal gelesen .....


    Zutreffend bemerkt die Vorinstanz, dass bei dichtem
    Feierabendverkehr ein Rechtsüberholmanöver leicht zu einer Massenkollision
    mit unabsehbaren Folgen führen kann.


    die Massenkollisionen passieren aber wohl eher wegem zu dichtem Auffahren oder wegen schnell noch wo reinzwängen und nicht wegen rechtsüberholen
    aber da waren ja Leute am Werk die fernab jeglicher Realität entschieden haben


    Beat, sei doch mal ehrlich:
    wenn man als Polizist mal ein Auge zudrückt und "erwischt" wird, was wird gross passieren?
    was muss denn der befürchten? mein Gott, er wird ja nicht deshalb entlassen werden


    aber es ist anscheinend so wie bei der übrigen Bevölkerung:
    Kleinigkeiten werden dermassen hart sanktioniert, dass die meisten eine Höllen-Angst haben etwas falsch machen zu können
    ist das der richtige Weg frag ich mich?
    ein unterdrücktes Volk, das ständig Angst haben muss bestraft zu werden?


    genauso dieses komische "nichtbeherrschen des FZ":
    jetzt hab ich eh schon die Scheisse am Hals dass das Auto kaputt ist, weil ich einen Fehler gemacht habe, die Versicherungsstufe geht nach oben und dazu muss ich dann noch (meistens) den Ausweis abgeben - sowas gibts doch in keinem anderen Land auf diesem Planeten - das ist paranoid!

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • wenn man als Polizist mal ein Auge zudrückt und "erwischt" wird, was wird gross passieren?
    was muss denn der befürchten? mein Gott, er wird ja nicht deshalb entlassen werden


    genauso dieses komische "nichtbeherrschen des FZ":
    jetzt hab ich eh schon die Scheisse am Hals dass das Auto kaputt ist, weil ich einen Fehler gemacht habe, die Versicherungsstufe geht nach oben und dazu muss ich dann noch (meistens) den Ausweis abgeben - sowas gibts doch in keinem anderen Land auf diesem Planeten - das ist paranoid!

    es standen schon cops vor gericht deswegen! auf das hat doch keiner bock, nur um jemandem einen vorteil zu verschaffen!
    zudem gehts, wie isch schon schrieb, darum, dass man seinen job richtig machen will! willst du ja auch oder nicht?


    das mit dem nichtbeherrschen find ich auch stossend! aber nochmals: das kommt nicht von der polizei das gesetz! und ich wage zu behaupten, dass die schweiz nicht das einzige land ist, welche das hat! ;)



    ein unterdrücktes Volk, das ständig Angst haben muss bestraft zu werden?

    jetzt haben wirs! wir werden unterdrückt! wir armen menschen! es ist schon herrlich, wie sich leute in etwas reinsteigern können!

  • So lustig ist das eigentlich gar nicht - seht doch mal genau hin
    unterdrückt oder nicht ist auch Ansichtssache - ein Alpha-tier lässt sich eben nicht gerne unterdrücken oder bevormunden andere schon..
    manche brauchen das sogar
    ihr merkt es leider nicht wie weit das ganze schon fortgeschritten ist
    unter dem Vorwand die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, werden die Gesetze auch für den Normalbürger immer strenger und enger
    aus Sicht der Regierung ist das super, weil die Manipulation funktioniert hat


    wir sind gar nicht mehr so weit von dem entfernt was im Film "Minority Report" als Science Fiction dargestellt wurde:
    man kann wegen Sachen angeklagt werden die "hätten passieren können, wenn...." - Stichwort: Eventualvorsatz
    Findet Ihr das jetzt auch noch zum Lachen?

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

    Einmal editiert, zuletzt von pädu ()

  • man kann wegen Sachen angeklagt werden die "hätten passieren können, wenn...." - Stichwort: Eventualvorsatz
    Findet Ihr das jetzt auch noch zum Lachen?


    Ja, aber nur weil du Eventualvorsatz und Versuch durcheinander bringst <devil>


    Ansonsten sehe ich deinen Punkt. Wir leben zwar in einer freiheitlichen, fortschrittlichen Demokratie, diese ist aber nicht im Geringsten frei von Manipulation, Lobbyismus und wachsender staatlicher Kontrolle. Ein freiheitsliebendes Alphatier, welches lieber selber denkt als Werturteile vorgesetzt zu bekommen, hat unter diesen Umständen auch in der Schweiz schnell Grund zur Aufregung...

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • unter dem Vorwand die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, werden die Gesetze auch für den Normalbürger immer strenger und enger
    aus Sicht der Regierung ist das super, weil die Manipulation funktioniert hat


    so ist es leider. bald wird man sogar verhaftet wen man in der öffentlichkeit einen fahren lässt !


    gar nicht lustig.. aber die schweiz ist voll von hobby cops und privatdetektiven, die finden das doch alle geil

  • super dann komm ich ja nie mehr raus aus dem knast ;) hab so ne schlechte verdauung :)

    ---

  • Ich gebe pädu voll und ganz recht. In allen Punkten. ( Meine Stimme hast du ). :thumbup:
    Scheisse hab auch immer gedacht wenn ich rechts vorbeifahre und nicht wieder links einbiege ist dass nur ein vorfahren und gilt nicht als überholen. Verdammt, wenn die jeden Tag kontrollieren würden, würde ich jeden Tag den Check abgeben. <nooo!>
    Bin ich jetzt kriminell? <amkopfkratz>

    Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende. <nono>

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