Medienmitteilungen

  • Bei einem Unfall mit einem Velofahrer bist Du als Motorfahrzeuglenker erst einmal per Definition schuld. Wieviele Prozent des Schadens allenfalls doch der Velofahrer übernehmen muss, weil er grob gegen die Verkehrsregeln verstossen hat, rechnen Dir dann die Experten vor...


    Und: Für die "Gesetze die mich stören gehören abgeschafft - Gesetze für die anderen gehören verschärft"-Mentalität habe ich kein Verständnis.

    das isch e witerverbreitete mythos, dass dr outofahrer immer grad schuld isch! ke ahnig, wär dä is läbe grüefe het!


    dr letscht satz zügt vo dire geischtige riifi! (ärnschthaft itz) das chame mit de auerauermeischte lüt nid disktutiere wiu äbe IMMER die andere schuld si und d'cops IMMER die falsche plage!


    grad wenns um d'velofahrer geit, sis ganz klar nid es paar wenigi vollidiote, wo sich nid a d'regle haltet! es sich e verdammt grosse teil! ;)


    aber hey... i gibes uf... da inne stosst me bi de meischte a die gliche gränze wie in real life! :S


  • Hast du Mitleid mit Sextouristen, die sich durch Thailand bumsen, auf Gummis aber verzichten und dann zu Hause über Aids heulen? .... usw....

    läck wie dumm isch das? darum geits doch nid?!
    es geit um DI säuber! wenn DU eine z'todcharret hesch, muesch DU dermit läbe! egal ob er bi rot über d'chrüzig isch!
    um das geits doch! und bevor das nid erläbt hesch (wasi dir nid wünsche) gloubi nid, dass du das chasch beurteile! ;)


  • da inne stosst me bi de meischte a die gliche gränze wie in real life! :S


    das isch d'asicht fode mehrheit, das mues dämfall richtig si, das isch demokratie <holy>


    EDIT Jones: hani na nie müese, willi au nöd. aber wi gseit, mis mitgfühl für dummheit halted sich in gränze. ich glaub mir machts weniger sonen depp uf de windschutzschiibe z'ha als anderne...

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

    Einmal editiert, zuletzt von Bubi ()

  • ich hoff mer trifft sich mal brueflich und ich chan mich defo überzüge dases au gueti pozilischte git <thumbsup>
    schöns weekend <wave>

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • es geit um DI säuber! wenn DU eine z'todcharret hesch, muesch DU dermit läbe! egal ob er bi rot über d'chrüzig isch!
    um das geits doch! und bevor das nid erläbt hesch (wasi dir nid wünsche) gloubi nid, dass du das chasch beurteile! ;)

    eben.
    niemand möchte so etwas erleben
    das setzt aber auch voraus, dass sich ALLE, also auch Velofahren UND Fussgänger genauso an die Regeln halten wie die Autofahrer
    klar ist der mit dem Auto immer der Stärkere, aber es geht nicht grundätzlich mehr Gefahr davon aus


    ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass in so einem Fall ein Autofahrer von jeglicher Schuld freigesprochen wird
    wenn z.B. ein Velofahrer aus dem toten Winkel kommt und schnell noch bei rot drüberfährt und dann überfahren wird
    grundsätzlich ist immer der mit dem Auto schuld - ist leider keine Erfindung


    es wäre schon genug Strafe damit leben zu müssen, dass ich jemanden auf dem Gewissen habe, nur weil der Trottel nicht augepasst hat
    aber zusätzlich darf man wahrscheinlich noch ins Gefängnis

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • das isch e witerverbreitete mythos, dass dr outofahrer immer grad schuld isch! ke ahnig, wär dä is läbe grüefe het!


    Der Gesetzgeber. :D Es geht nicht um Strafrecht, sondern um die Haftung für Schäden. (Genaugenommen ist es übrigens der Halter und nicht der Lenker, falls nicht identisch. Der Lenker haftet dann dem Halter gemäss OR.)


    Art. 58 SVG
    Haftpflicht des Motorfahrzeughalters
    1 Wird durch den Betrieb eines Motorfahrzeuges ein Mensch getötet oder verletzt oder Sachschaden verursacht, so haftet der Halter für den Schaden.

    Aber:
    Art. 59 SVG
    1 Der Halter wird von der Haftpflicht befreit, wenn er beweist, dass der Unfall durch höhere Gewalt oder grobes Verschulden des Geschädigten oder eines Dritten verursacht wurde ohne dass ihn selbst oder Personen, für die er verantwortlich ist, ein Verschulden trifft und ohne dass fehlerhafte Beschaffenheit des Fahrzeuges zum Unfall beigetragen hat.


    2 Beweist der Halter, der nicht nach Absatz 1 befreit wird, dass ein Verschulden des Geschädigten beim Unfall mitgewirkt hat, so bestimmt der Richter die Ersatzpflicht unter Würdigung aller Umstände.


    Also war mein obiges Beispiel etwas polemisch, denn gerade (und nur) bei einem groben Verschulden des Velofahrers und keinerlei eigenem Verschulden müsste der Automobilist gar nicht haften. Allerdings steht der Automobilist erst mal in der Beweispflicht für das grobe Verschulden des Velofahrers! Also musst Du dem Velofahrer beweisen, dass er bei Rot gefahren ist...

    veni - vidi - vtec !

  • Hast du Mitleid mit Sextouristen, die sich durch Thailand bumsen, auf Gummis aber verzichten und dann zu Hause über Aids heulen? Hast du Mitleid mit Wintersportlern, die trotz Markierung neben der Piste fahren und dann von einer Lawine verschüttet werden? Hast du Mitleid mit leichtgläubigen Menschen, die Wildfremden für deren fiktive, an Krebs erkrankte Cousine in Afrika zehntausende von Franken schenken?


    Genauso wenig habe ich Mitleid mit Leuten, die einen klaren Warnhinweis (zum Schutz ihrer unterlegenen Position!) missachten und sich dadurch verletzen. Wer bei rot eine Strasse überquert weiss, welche Gefahr auf einen zukommen kann und sollte dementsprechende vorsichtig sein.


    Aber klar ist mir lieber wenn der von mir überfahrene Typ noch lebt. Dann kann er mir wenigstens eine neue Front bezahlen.

    puuuuh, da ticksch ja ganz krass.
    würd ich eine totfahre, und sin körper i minere frontschiibe no ha, uusstige, helfe wele und feststelle, dass er verreckt isch... weis nöd, mis lebe wär denn au fertig. wenn er no familie hetti, müsstisch no dene it auge au no luege und wie wiiter ? mer wür au vorwürf mache, ob mer halt doch nöd de velofahrer gse hetti... au wenn de velofahrer schuld isch , wer bi mier : das leben ist vorbei

  • ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass in so einem Fall ein Autofahrer von jeglicher Schuld freigesprochen wird
    wenn z.B. ein Velofahrer aus dem toten Winkel kommt und schnell noch bei rot drüberfährt und dann überfahren wird
    grundsätzlich ist immer der mit dem Auto schuld - ist leider keine Erfindung

    also deiner meinung nach ist das gesetz so:
    ich fahre bei rot mit dem velo über die kreuzung und werde auf der kreuzung von einem korrekt fahrenden auto überfahren.
    dann ist der autofaher schuld?


    ich glaube, du willst es einfach nicht verstehen!

  • nein Beat, ich glaube DU willst es nicht verstehen
    wenn ich nochmals den Beitrag oben zitieren darf:

    na und dann beweis das doch mal, dass NUR der Velofahrer schuld war
    sobald es Augenzeugen gegeben hat, ist mind. einer dabei der gegen Dich aussagt (dass Du z.b. zu schnell warst) und dann ist es schon vorbei

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • du redest vom gesetz, dass grundsätzlich den autofahrer als schuldigen hinstellt und ein post später redest du von falschaussagen und falschen anschuldigungen so nach dem motto: er fährt ein lautes auto also fuhr er zu schnell...


    und dann bist du noch so naiv die polizei würde einen rapport bei SO einem unfall dann einfach aufgrund irgendwelcher aussagen schreiben? (so ganz ohne spurensicherung etc)


    auf DEM level hab ich nun wirklich keine lust mehr zu diskutieren!


    denk was du willst! mir eignetlich schnnuppe!

  • ist leider immer das gleiche:
    sobald einer anderer Meinung ist als Du, hast Du schon keine Lust mehr weiterzudiskutieren


    Gesetzestext ist das eine - die Realität ist aber eine andere
    wir kennen die genauen Fälle ja nicht, aber mich würde es interessieren in wieviel % der Fälle in denen ein (vermeintlich) unschuldiger Autofahrer bei einem Unfall mit Velof. oder Fussgänger GANZ OHNE SCHULD davongekommen ist
    ich würde mal auf genau 0% tippen


    zumindest einer Teilschuld kassiert der mit dem Auto auch
    und daher ist dieses Gesetz Schrott, weil gerade der im Auto in seiner Rundumsicht gegenüber Fussgänger und Velofahrer viel mehr eingeschränkt ist, aber trotzdem ALLES sehen sollte - nur weil vom Auto die grössere Gefahr ausgeht

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • das problem ist, dass du offenbar alles besser weist...
    und trotzdem bemerkt man bei fast jedem post, dass es eben nicht so ist!


    was will ich da gross diskutieren?



    ich kenne, im gegensatz zu dir, solche fäll und muss nicht wild mutmassen und irgendwelche un- oder teilwahrheiten im netz verbreiten! ;)

  • ich schreib hier nur meine Meinung so wie andere auch
    es gibt aber hier jemanden der WIRKLICH ALLES besser weiss - und das bin nicht ich


    übrigens: das Netzt ist voll von Un- oder Teilwahrheiten
    weil es eben niemals nur eine Wahrheit gibt - solltest Du eigentlich wissen ;)

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • übrigens: das Netzt ist voll von Un- oder Teilwahrheiten

    stimmt! dann kommst auf ein paar von deiner seite nach nicht mehr drauf an...


    wenn du lesen würdest, was ich schreibe, würdest du auch bemerken, dass ich nirgends gesagt habe, dass man als autofarhrer NIE drankommt, obwohl man nichts falsch gemacht hast!


    du hingegen behauptest, man komme zu 0% ohne strafe davon, auch wenn man nichts falsch gemacht habe...


    ich denke da kann sich jeder selber ein urteil bilden, wer hier der besserwisser ist! :D


    ich behaupte auch nicht im technik teil irgendwelche sachen über turboumbauten, wovon ich keine ahnung habe! aber von DEM hier, hab ich per zufall ein wenig ahnung! :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von Jones ()

  • stimmt! dann kommst auf ein paar von deiner seite nach nicht mehr drauf an...

    toll!
    Danke für diese niveauvolle Aussage!


    und das mit den 0% hab ich nicht behauptet, sondern gesagt: ich tippe auf 0% - ist was anderes ;)


    diejenigen die mich näher kennen wissen das ich kein Besserwisser bin und schon gar keine Unwahrheiten verbreitet - niemals
    vermuten ist nicht behaupten


    was einfach nie tue, ist zu allen ja und amen zu sagen nur weils in irgendeinem schwachsinnigem Gesetz geschrieben ist
    ich hinterfrage einfach mal ein paar Dinge
    aber damit scheinst Du ein Problem zu haben
    man kann aber mMn trotzden diskutieren, auch wenn man nicht der gleichen Meinung ist

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • nur weils in irgendeinem schwachsinnigem Gesetz geschrieben ist

    Bei einem Unfall mit einem Velofahrer bist Du als Motorfahrzeuglenker erst einmal per Definition schuld

    wusst gar nicht, dass das so im gesetz steht... :rolleyes:


    so... ferit itze! postet lieber neui mediemitteilige! besser wärs!

    Einmal editiert, zuletzt von Jones ()

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