4 Millionen vernünftige Autofahrer + 3 Volldeppen = Raser-Land - klar oder?
Medienmitteilungen
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Zitat
Original von pädu
4 Millionen vernünftige Autofahrer + 3 Volldeppen = Raser-Land - klar oder?und diese drei sind ja jetzt weg vom fenster also sind alles nur noch vernüftige unterwegs!
hört doch auf euch aufzurgegen ab diesen lächerlichen blick artikeln! das ist "bla bla" wie immer! alle paar jahre wieder die gleichen berichte mit neuen namen!
ich vertraue auf die mitte und die rechte, dass wir deswegen nicht alle mit 70ps autöli rumfahren werden müssen!
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Schlussendlich ändert sich nichts, egal was für Gesetze mal rauskommen.
Idioten hats schon immer gegeben und wird es auch immer geben.
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dass die linke nach schärferen gesetzen schreit und die linken richter die bestehenden nicht ansatzweise ausreizen ist die ironie an der sache!
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schön auf den Punkt gebracht! -
darum muess me sich o nid ab scherfere gsetz ärgere! sie wärde eh nie i dere herti agwändet! :p
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... ausser, es ist im administrativen Bereich, wo keine richterliche Beurteilung statt findet.
Zum Beispiel: Die neue Entzugsregelung, welche mit der SVG Revision von '05 in Kraft getreten ist, hat zu einer massiven Verschärfung der Entzugsdauer geführt (Kaskadensystem).Das meine ich: die Leidtragenden aus diesen Raser-Geschichten sind am Schluss vor allem die Auto- und v.a. Motorradfahrer, welche tendenziell etwas "flotter" aber immer noch verantwortungsvoll unterwegs sind.
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auso für's kaskadesystem bzw. dass vo däm betroffe bisch, muesch scho mehrmals grobi sache biete... wär chli ufpasst (und äbe ke raser isch! ) sött däm guet usem wäg chönne gah...
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Das Kaskadensystem kommt bei JEDEM Fall von Füherescheinentzug zum Zug. Also auch bei einer leichten Verkehrsregelverletzung. Dazu gehört zum Beispiel ausserorts 21 - 25 km/h oder auf der Autobahn 26 - 30 km/h zu schnell.
Das heisst, wer an einem sonnigen Nachmittag auf einer übersichtlichen Ausserortsstrecke mit 101 km/h gemessen wird, kann unter Umständen den Führerschein bereits einen Monat loswerden (sonst Verwarnung), sofern er bereits vorbelastet ist. Bei einer mittelschweren sind im Wiederholungsfall bereits 6 Monate drin.In diesem Bereich von "Raser" zu sprechen finde ich höchst fragwürdig, da damit ein grosser Teil der hier im Forum Anwesenden als "Raser" gelten würden.
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hmmm... okay, hani nid gwüsst. also gisch ab, wägere liechter verchehrsregleverletzig, wo süsch nid würsch abgäh?
aber isch das nid immer scho so gsi, wenn uf "bewährig" bisch? -
Sofern ich das richtig verstanden habe, war vor der SVG Revision der Führerscheinentzug die Sache des jeweiligen Strassenverkehrsamtes. Deswegen gab es auch die kantonalen Unterschiede. Es war also möglich, dass einer im Kt. Bern drai Mal in 2 Jahren den Schein für je 1 Monat abgeben musste, während im Kt. Zürich der selbe schon beim zweiten mal 3 Monate kassiert hätte.
Um diese Unterschiede auszumerzen, wurden die Mindestenzugsdauer gesetzlich festeglegt. Und damit Wiederholungstäter härter rangeommen werden, das Kaskadensystem eingeführt.
Wer innerhalb von 5 Jahren 2 Grobe hat und dann noch einen Mittelschweren bietet, kann mit einem Sicherungsentzug rechnen.Das System ist meines Erachtens durchaus geeignet, um Härtefälle (Raser) zu stoppen. Jedoch fände ich bei einer solchen Härte eine individuelle richterliche Beurteilung fair. Schliesslich ist es ein Unterschied, ob man nachts auf der leeren Autobahn 160 fährt, oder ob man im Nebel mit 75 durch ein Wohngebiet rast. In diesem System wird jedoch nicht unterschieden.
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Zitat
Original von Simonini
Das Kaskadensystem kommt bei JEDEM Fall von Füherescheinentzug zum Zug. Also auch bei einer leichten Verkehrsregelverletzung. Dazu gehört zum Beispiel ausserorts 21 - 25 km/h oder auf der Autobahn 26 - 30 km/h zu schnell.
Das heisst, wer an einem sonnigen Nachmittag auf einer übersichtlichen Ausserortsstrecke mit 101 km/h gemessen wird, kann unter Umständen den Führerschein bereits einen Monat loswerden (sonst Verwarnung), sofern er bereits vorbelastet ist. Bei einer mittelschweren sind im Wiederholungsfall bereits 6 Monate drin.In diesem Bereich von "Raser" zu sprechen finde ich höchst fragwürdig, da damit ein grosser Teil der hier im Forum Anwesenden als "Raser" gelten würden.
sorry wenn ich dir da wiedersprechen muss
- wenn du mit 101km/h ausserorts gemessen wirst (alles abgezogen) hattest du sicher 110km/h auf dem Tacho
- wenn du mit 146km/h auf der AB gemessen wirst hattest du sicher 155km/h oder mehr auf dem Tacho
dies sind leider keine leichten vergehen mehr, und wer so schnell fährt darf sich über eine "Denkpause" nicht beschwehren.
Dies sind für mich aber immer noch keine "Raser"!!Alles was nicht mehr im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden kann wird vom Einzelrichter behandelt und bleibt 2 Jahre in deiner Akte. Ist so und war auch vor 2005 so.
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Was sollten auch höhere Strafen bringen...wenn du einen 19 jährigen Albaner der schlecht Deutsch kann etc. für drei Jahre Einsperrst...bring genau nichts...nachher keine Lehre keine Arbeit das kostet den Steuerzahler nachher mehrere 100000.- nur schon Ausweisentzug auf Lebenszeit..wie sollen den die Leute zur Arbeit kommen...alles nur Propaganda der alten Damen und Herren...
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chacha:
Nein, das stimmt nicht, weil die von Dir genannte Abweichung Fz-spezifisch ist!
Mein Fahrzeug (S2K) hat zum Beispiel ab Werk keine relevante Tachoabweichung (+/- 1 km/h).Die Lasermesstoleranzen sind:
unter 100 3 km/h
über 100 4 km/h
ab 150 5km/hWenn ich mit 101 gemessen wurde (netto), hat mein Tacho 104 angezeigt!
Die von Dir angesprochene "Denkpause" kann im Wiederholungsfall (man beachte den Zeitraum von 10 Jahren!) schnell mal 15 Monate und mehr betragen...
Hier zum Verinnerlichen:
acura: genau! Kannst Dir mal vorstellen, ob ein 18 jähriger Albaner, der kaum deutsch spricht, dies versteht. Und sich dafür interessiert...
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ob er es versteht oder nicht spielt nicht so eine Rolle...es bringt nur Kosten und ob jemand nach drei jahren im Knast "Gesund" rauskommt ist wieder eine andere Frage....
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@ acura: Richtig! Verhindert wird so gar nichts!
Weil das System zu kompliziert ist und weil es die Zielgruppe eh nicht kennt!Die verarschten sind dafür alle anderen, die mal ein wenig "engagierter" Unterwegs sind, aber keine Nebelrennen veranstalten.
Und da gewisse Polizeicorps unter Kostendruck stehen (z.Bps. Zürich) wird genau dort gemessen, wo man genau weiss, dass die Leute zu schnell sind: Dorfausgang, Gefälle, beliebte Töffstrecke am Sonntagnachmittag usw...Wir geniessen den Effekt aus der Konstellation aus einer konformistischen Gesellschaft, in der jeder ein Saubermann sein will und nicht zu seinen Interessen stehen kann, einem links-gewickelten Verkehrsminister mit Wunsch nach einer autofreien Welt und als Zündfunke ein paar hirnlose Affen, deren tiefer gelegtes Selbstwertgefühl am Gaspedal hängt!
Prost!
chacha: Lieber nicht! Ich überlege mir mit einer Yellowbox (zwischengeschaltete Kalibriereinheit) eine Abweichung ein zu stellen. Meiner "Sicherheit" zu liebe...
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Zitat
Original von Simonini
Das Kaskadensystem kommt bei JEDEM Fall von Füherescheinentzug zum Zug. Also auch bei einer leichten Verkehrsregelverletzung. Dazu gehört zum Beispiel ausserorts 21 - 25 km/h oder auf der Autobahn 26 - 30 km/h zu schnell.
Das heisst, wer an einem sonnigen Nachmittag auf einer übersichtlichen Ausserortsstrecke mit 101 km/h gemessen wird, kann unter Umständen den Führerschein bereits einen Monat loswerden (sonst Verwarnung), sofern er bereits vorbelastet ist. Bei einer mittelschweren sind im Wiederholungsfall bereits 6 Monate drin.Gnade mir Gott Ausserorts mit dem Motorrad gehört 100 km/h schon fast zur "Reisegeschwindigkeit"
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ja aber eben mit Tacho 100 passiert meist noch nicht viel
abzüglich Toleranz sind es dann, abhängig vom FZ, etwa 93-98 km/h
also 160-240 Stutz, aber mit Scheinauf den "Raserstrecken", also gerade, breite übersichtliche Strassen darf man sich halt nicht dazu hinreissen lassen schneller zu fahren
problematisch seh ich das ganze nur beim Überholen von einer Scheicher-Kolonne, weil die ja auch meist in sehr geringem Abstand schleichen, hab ich schon öfters (wenn die Sichtweite ausreicht natürlich) gleich 4 oder 5 überholt
und da trachtet man ja danach den Überholweg möglichst kurz zu halten
wenn dann natürlich die Polizei an solchen "Überholstellen" lasert ist das sch...Mein Vorschlag:
beim Überholen müsste man ein Zeitfenster einräumen, sagen wir 3-5 sekunden wo man ohne Busse schneller sein darf
nach dem Überholen wieder normales Tempo weiterfahren und niemand kommt zu Schaden -
Zitat
Original von Pro.2
Gnade mir Gott Ausserorts mit dem Motorrad gehört 100 km/h schon fast zur "Reisegeschwindigkeit"Dann klapp halt das Kennzeichen hoch
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