wenn du irgendwo dagegenfährst, von der strasse abkommst o.ä. hast du dein fahrzeug nicht beherrscht! so einfach ist das!
z.b. rückwärts aus dem parkfeld raus in ein anderes auto: -> unvorsichtiges rückwärtsfahren!
jetzt gibts halt viele situationen, wo nicht haargenau ein straftatbestand definiert ist. und da kommt aben das "nichtbeherrschen" zum einsatz! sozusagen als "auffangstatbestand"...
sonst müsste man ca. 1348909038109348290 zusätzliche tatbestände haben!
wie z.b: unvorsichtiges aus der kurve beschleunigen, unvorsichtiges in die kurve hineinfahren, unvorsichtiges ausweichen mit kollisionsfolge etc etc!
dann wär das SVG 5mal so dick!