Interessantes Thema Vieles wurde schon gesagt, aber es bestehen offenbar weiterhin gewisse Unsicherheiten.
Die Frage, die man sich zuallererst stellen muss ist, warum man in der 3. Säule sparen will. Je nach dem kann dann die geeignete Lösung gewählt werden.
Es wurde geschrieben, dass man bei der Bank sparen kann und bei der Versicherung sparen muss. Grundsätzlich kann einen niemanden zum sparen zwingen. Die 3. Säule ist die private Vorsorge und damit freiwillig. Wenn man aber die Entwicklung der Altersstruktur anschaut und was bei AHV und den Pensionskassen passiert, ist es eh ein Muss, wenn man im Alter den Lebensstandart nicht komplett einschränken will. Das Gesetzt schreibt mit 1. und 2. Säule lediglich eine Abdeckung von 60% vor.
Die Bank hat den Vorteil, dass man auch in den ersten Jahren das Kapital 1:1 beziehen kann. Die Banklösung ist also besonders geeignet, wenn man für ein Eigenheim spart.
Die Versicherungslösung ist in erster Linie für die Altersvorsorge ausgelegt und man kann zusätzlich das Einkommen absichern, wenn man erwerbsunfähig werden sollte. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit, gleich wie bei der Pensionskasse ist damit die Altersvorsorge auf jeden Fall gewährleistet.
Da Eigenheim in den meisten Fällen ein Thema ist (macht ja steuertechnisch auch Sinn) empfehle ich bei den meisten meiner jüngeren Kunden bei der 3. Säule ein Splitting. Das heisst die Absicherung bei der Versicherung und das Eigenheimsparen bei der Bank. So kann man auf die Vorsorge/Absicherung flexibel obendrauf zahlen und hat eine relativ grosse Flexibilität. Es gibt auch Versicherungsprodukte, welche diese Möglichkeit bieten, wo die Sinn machen muss man individuell anschauen.
Gerade bei der 3. Säule empfehle ich dringend zu vergleichen, denn je nach Lösung kann das im Alter gut mehrere 10'000 Franken Unterschied ausmachen. Die "beste Lösung" gibt es nicht, da viele Faktoren eine Rolle spielen, "das Beste" muss in jedeam Fall individuell gesucht werden.
Zu der Verteilung auf mehrere Konten um die Steuerprogression zu brechen muss man sagen, dass es schon heute Kantone gibt, die Auszahlungen der letzten 5 jahren zusammen besteuern, da bringts also genau gar nichts. Man kann davon ausgehen, dass das in den nächsten Jahren in allen Kantonen eingeführt wird. Man muss auch sehen, dass die Besteuerung zu einem tiefen Sondersteuersatz erfolgt.
Steuertechnisch macht 3b nur bei einem Grenzsteuersatz von 18% und weniger Sinn. Dies ist z.B. bei kleineren Einkommen in steuergünstigen Zürcher oder Zuger Gemeinden der Fall, in der Regel fährt man aber in dieser Hinsicht mit 3a besser.
Keine Ahnung, ob jemand den ganzen Roman durchgelesen hat Das Thema ist relativ komplex, man könnte noch viel dazu sagen. Ich hoffe zumindest einen groben Überblick geschaffen zu haben. Sollte ich was vergessen haben oder unklar sein, fragt einfach