Auspuff Faken?

  • Schönen guten Tag allerseits..


    Ich hatte da letztens eine Idee. Ich habe eine Dezibel Auspuffanlage an meinem ITR nun habe ich etwas in die Preislich sehr verlockenden USA Anlagen hereingehört...
    Klanglich hauen die mich teilweise wirklich um!
    Nun zur eigentlichen Frage: Was meint Ihr wäre es seeeehr riskant die Erkennungsplakette meiner DEZIBEL an eine USA-Ebay Anlage anzuschweisen? Dann hätte ich ja somit ein "beiblatt"...


    Was denkt ihr?

    Wer später bremst ist länger schnell;)

  • Die von der MFK sind auch nicht auf denn Kopf gefallen,zudem koennen sie jederzeit dB Messungen durchfuehren auch wenn du ein Beiblatt hast(glaube ich).

  • Beiblatt schützt vor db-Messung nicht ;). Sobald der Prüfer denkt die Anlage ist zu laut lässt er sie prüfen.

  • Im schlimmsten Fall ist die zu laute Anlage das kleinste Problem... ;)

  • Datenfälschung <nono>
    Urkundefälschung <sick>
    DAnn fährst du lieber illegal herum ohne Plakette am Auspuff <rudi>

  • Gut natürlich dachte ich dabei nur an diese "Handelsüblichen Kontrollen.. Z.B Samstag Nacht aufem Heimweg aus der Stadt Zürich heraus... Wenn sie einen Rundgang ums Auto machen das sich die Spürhunde zurückziehen.. so dachte ich an Beiblatt.. Natürlich für die MFK wird das umgemodelt auf OEM ;)

    Wer später bremst ist länger schnell;)

  • Auch dann bringts nicht's denn sie können schon vor Ort eine dB-Messung veranlassen, und dann kriegste ne Busse und einen Termin zum vorzeigen.

  • Zitat

    Original von The.O
    Auch dann bringts nicht's denn sie können schon vor Ort eine dB-Messung veranlassen, und dann kriegste ne Busse und einen Termin zum vorzeigen.


    sone seich! sicher bringt's was! lärmmessung ist selten (da muss er schon sehr laut sein) und die meisten cops lassen sich mit dem beiblatt abspeisen!
    zudem ist die busse für ein zu lautes auto "etwas" tiefer als wenn der schwindel auffliegt! ;)

  • angenommen die plakette ist sauber angeschweisst und sieht aus wie original, und auf der plakette steht nicht gross "remus" resp. "dezibel" und auf dem endrohr riesig "invidia", dann wird sehr wahrscheinlich niemand dahinter kommen.
    wenn die anlage extrem laut ist kann natürlich eine lärmmessung angeordnet werden, dann nützt natürlich alles nichts mehr. das kann dir aber auch mit einem alten remus oder was auch immer passieren. jedoch denke ich, ist die chance bei vernünftiger fahrweise klein, dass sowas wirklich angeordnet wird.
    dir muss aber klar sein, dass du dich im dümmsten fall wegen urkundenfälschung verantworten musst. die entscheidung bleibt bei dir ;)

  • eher fälschung von ausweisen gem. art 252 stgb als urkundenfälschung gem. art 251 stgb...


    der 252er wird milder bestraft...

  • ok, das macht ja auch sinn, ist ja nicht ganz so schlimm wie eine unterschrift fälschen. danke jones ;)

  • Zitat

    Original von ImportTuner
    ok, das macht ja auch sinn, ist ja nicht ganz so schlimm wie eine unterschrift fälschen. danke jones ;)


    hat eher mit der art der urkunde und dem aus der fälschung dessen gezogenen nutzen zu tun. ;)

  • Hmm... das Schweissen einer Plakette auf einen Auspuff, der nicht von der Marke stammt, die die Plakette vorspiegelt, fällt unter Urkundenfälschung nach StBG 251... Es handelt sich dabei um eine zusammengesetzte Urkunde (Zeichen + Augenscheinsobjekt = Urkunde) ;)
    Allerdings wird es sich dabei eher um einen leichten Fall gem. StGB 251 Ziff. 2 handeln.
    Zusätzlich kann dann noch, wie gesagt wurde, StGB 252 relevant werden, wenn der Ausweis als solcher gefälscht wird.
    Wird der Auspuff weiterverkauft, kann überdies Warenfälschung nach StGB 155, Betrug gem. StGB 146 einschlägig sein. Die Tragweite solcher Lausbubenstreiche wird oftmals unterschätzt - eine andere Frage ist dann natürlich, ob man deswegen auch tatsächlich verfolgt wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Dave ()

  • mir het mau e jurist gseit, es sig eher uswisfälschig.
    aber so isches bi de jurischte: jede het e angeri meinig! <rofl>

  • :D Dacht' ich mir, dass sowas kommt: 2 Juristen fragen und 3 Antworten erhalten...
    Aber ja, Hauptsache der Standpunkt ist irgendwie vertretbar! Als Lehrbeispiel für eine zusammengesetzte Urkunde wird immer das Fleisch im Schlachthof mit dem Stempel darauf angeführt. Der Stempel als Zeichen ist nichts sagend. Im Zusammenhang mit dem Fleisch, das als Augenscheinsobjekt bezeichnet wird, ergibt das ganze dann eine menschliche Gedankenäusserung. So sagt die Plakette AUF dem Auspuff aus, dass der Auspuff von der Marke XY stammt. <aetsch>

  • evtl. bezog er seine antwort auch eher auf das beiblatt als auf die plakette... ist ja auch egal! <devil>

  • Jup, so würde seine Aussage vor dem Richter standhalten <devil><rofl>
    wie auch immer: @Threadersteller: Es ist nicht zu empfehlen...

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