Hallo
hört sich vielleicht blöd an , aber ich lese immer was von Mfk und Tagesnummern und so was . Was soll das denn sein ???
Sorry komme aus Deutschland, hab sowas noch nie gehört.
Sowas wie TÜV ??
mfg yoshi
Hallo
hört sich vielleicht blöd an , aber ich lese immer was von Mfk und Tagesnummern und so was . Was soll das denn sein ???
Sorry komme aus Deutschland, hab sowas noch nie gehört.
Sowas wie TÜV ??
mfg yoshi
MFK = Motorfahrzeugkontrolle. Notwendig alle paar Jahre (je nach Alter des Fahrzeugs, unter Umständen bei Halterwechsel, etc.) um die Strassenzulassung aufrecht zu erhalten. Notwendig für die Versicherung. Ohne Versicherung brauchts ne Tagesnummer, um das eigentlich nicht zugelassene, aber betriebssichere Fahrzeug einen Tag lang einzulösen. So kann es geprüft werden und bei bestanderer Kontrolle (in weiten Sinn ähnlich wie der TÜV) versichert und eingelöst werden. Die Tagesnummer ist somit das Recht ein Fahrzeug befristet (max. ein paar Tage) in Verkehr zu setzen. Kann somit auch für seeeehr selten benutzte Fahrzeuge verwendet werden, bei denen sich eine normale ganzjährliche Versicherung nicht lohnt.
genau und dann gibts noch solche Deppen, die ständig und immer wieder ne Tagesnummer einlösen....
Zwischen MFK und TÜV gibts aber noch einen erwähnenswerten Unterschied.... MFK ist viel pinggeliger, äh, Tüpflischisserischer, äh... naja heikler...
denk ich mal zumindest..
ZitatOriginal von Bubi
Ohne Versicherung brauchts ne Tagesnummer, um das eigentlich nicht zugelassene, aber betriebssichere Fahrzeug einen Tag lang einzulösen. So kann es geprüft werden und bei bestanderer Kontrolle (in weiten Sinn ähnlich wie der TÜV) versichert und eingelöst werden.
Morge Zämme
Ist es nicht so, das man um auf die MFK zu fahren keine Nummer braucht?
Ich bin der Meinung, der Bescheid der MFK berechtigt ohne Nummer auf direktem Weg auf die MFK und zurück zu fahren, ohne Tagesnummer oder Versicherungsnachweis etc.
Meinte mal sowas im Aufgebot gelesen zu haben.
Grüsse Chris
Also im Kanton Freiburg ist es so... mit MFK Bestätigung darf zur MFK gefahren werden.
Die Tagesnummer ist eigentlich eine Überstellnummer. die dient dazu Autos zu verschieben die weder versicherung noch Zulassung haben. z.B in meinem fall um den EK9 aus detuschland in die schweiz zu fahren.
Die tagesnummer beinhaltet eine Versicherung, die nummernschilder und einen Befristeten Fahrzeugausweis. das ganze ist max. 4 tage zulässig, das auto muss strassentauglich sein (spiegel, licht,...) etc.
kostenpunkt sind kantonal untschiedlich, in SH:
16.- CHF pro tag für 4 tage kostets glaub ich 40.- CHF dazu kommen nochmals 40.- Pauschal für den befristeten Fahrzeugausweis. alles was es braucht um die schilder zu kriegen sind chassisnummer, ausweiskopie und das Ausfüllen des formulars das man auf der stva kriegt oder auf deren Homepage herunterladen kann. dazu kommt noch ein depot, in de Sh sinds 50.- Inland und wenn man damit ins Ausland geht 200.- CHF
die Überstellnummern kann man also auch verwenden um strassentaugliche rennautos (die keine zulassung kriegen würden wegen lärm-/Abgasnormen, verspoilerung,etc...)herumzukutschieren. Sp00n Kam damals auch mit den Tagesnummern mit seiner S15 silvia bei mir vorbei und wie gesagt werde ich die Schilder brauchen um meinen EK9 von Bremerhaven in die schweiz zu bringen
ZitatOriginal von Kämpf
Also im Kanton Freiburg ist es so... mit MFK Bestätigung darf zur MFK gefahren werden.
Und wer bezahlt dann den Schaden bei einem möglichen Unfall?
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wie lange kann ich mit mit nem auto dass über 2 jahre keine MFK mehr hat rumfahren bis ich es vorführen muss? einlösen sollte ich es ja können und bekomme dann das aufgebot. richtig??
Soviel wie ich weiss:
Ist MFK über 2 jahre her und du willst es einlösen, geht das garnicht ohne mfk. So hat mir des die Tante von Zulassungsstelle erklärt weil ich nurnoch 1 monat hatte bis die 2 nahre um sind.
Ging bei mir nicht.
Hab das Auto von meiner Freundin übernommen, war mir bewusst das mfk fällig ist. Bin hin zur mfk um das Auto umzuschreiben. Machten ein riesen gschiss. Musste dann zum garagisten U-Nummer holen und Fahrzeug neu prüfen lassen.
Eigentlich ein Witz wenn man bedenkt dass meine Freundin das Aufgebot erst ca. in einem halben Jahr erhalte hätte, da die eh stark im Verzug sind.
Im Kanton Zürich ist es eigentlich so, dass man das Auto bei einem Halterwechsel vorführen muss, sofern der letzte MFK Termin mehr als ein Jahr zurück liegt. In der Regel läuft das so ab, du löst das Auto ein (bekommst sofort einen Ausweis und kannst damit fahren) und anschliessend bekommst Du ein Aufgebot zur Fahrzeugprüfung.
Ist aber auch nicht immer so, hab schon beides erlebt. Einmal bekam ich das Aufgebot postwendend, bei einem anderen Fahrzeug wiederum bekam ich bis jetzt noch kein Aufgebot, trotz Halterwechsel und mittlerweile schon mehr als zwei Jahre nicht mehr vorgeführt.
Mit anderen Worten, einfach einlösen, das Aufgebot kommt früher oder später von alleine
Also habe meinen Teg seit dem Kauf nicht vorgeführt... Ist jetzt 3.5 Jahre her. Zwischendruch war er abgemeldet für ca. 6 Monate danach habe ich ihn im Winter zwar eingewintert jedoch nicht abgemeldet. Nun ist der Termin zum vorführen gekommen. Wenn ich ihn nun einlöse (ist wieder abgemeldet) werde ich innerhalb von 2 Wochen einen Termin bekommen gem. StVa!
Meinen Alltagswagen habe ich vor ca. 8 Monaten gekauft und auch nocht nicht vorgeführt... sind wohl ein bischen in Verzug. Kommt also von Kanton zu Kanton drauf an.
Bei uns im Thurgau waren sie früher auch strenger.
Hatte auch schon den Fall vor paar Jahren, wo ich den Wagen mit abgelaufener MFK innert einem Monat zeigen musste.
Jedoch in den letzten zwei Jahren war das kein Thema mehr.
Mein 03er Mazda 6 hatte vor 3 Jahren die letzte MFK.
Beim einlösen im letzten Sommer war er schon zwei Jahre über dem Datum, war aber kein Problem bis jetzt.
In der Regel läuft das so ab, du löst das Auto ein (bekommst sofort einen Ausweis und kannst damit fahren) und anschliessend bekommst Du ein Aufgebot zur Fahrzeugprüfung.)
genau so hats mir ein kumpel auch erklärt, bei ihm wars in zürich genau so. den termin hatte er dann sogar noch um 2 monate rausschieben können. aber habe jedoch auch schon davon gehört:
ZitatIst MFK über 2 jahre her und du willst es einlösen, geht das garnicht ohne mfk.
wenn ich nämli ne alte büx kaufe will ich die einlösen und 1-2 monate fahren. wenn ich aber dann beim STVA bin und nicht mal einen ausweis bekomme kriege ich die krise!
ja dann machen sie direkt mit dir am schalter ein mfk termin ab, innerhalb des nächsten monates/ asap.
und den kann ich dann ja noch verschieben nehm ich an? mmmh wär ne lustige idee ne alte kiste zu kaufen für 1-2 monate und dann in den export damit hahah
Hi Jerry
Ich mach das ab jetzt immer so. Hab mir im Oktober 2012 ne Winterbitch organisiert (Jahrgang 1995), diese hatte die letzte MFK im August 2010 und fahre bis heute noch ohne Aufgebot herum. Laut der MFK in Graubünden kann man ein Auto auch einlösen wenn die letzte MFK länger als 2 Jahre her ist, jedoch sobald ein Aufgebot für ein Fahrzeug versendet wurde, muss man dieses beim einlösen vorführen.
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