Unfall im Schöneichtunel

  • Ja du wirst definitiv verzeigt werden, als Unfallverursacher und musst auch mit einer Geldbusse rechnen.

  • Zitat

    Original von paett
    evtl. musst du sogar mit ausweisentzug rechnen... bei einem mit-verschuldeten unfall auf der autobahn ist das gang-und-gäbe :(


    <nooo!>
    what? wegen einem auffahr-unfall?
    er hat ja "nur" zu spät gebremst...


    und da wundert man sich, wenn der normal bürger dann sooooo nen hals kriegt. weil der eigentliche verursacher (rechtsüberholer) ist auf und davon <fire>

    so long,
    beelow

  • Das Problem ist, das es sowieso heissen wird: Nicht beherrschen des Fahrzeugs. Weil du in jedem Fall einen so grossen Abstand halten musst, dass du auch bei einer Vollbremsung des Vordermannes rechtzeitig anhalten können musst.


    Korrigert mich, wenn ich mit dieser Aussage falsch liege.

  • Huh... das wusste ich nicht... Die Beamten haben uns deswegen nix gesagt, nur das wir das der Versicherung anmelden müssen...


    <sick>

  • hatte auch einmal einen auffahr-unfall wo ich schuld war (glatteis, konnte nicht mehr bremsen) da musste ich nur den schaden bezahlen, kein ausweis weg.



    als mir dann mal jemand hinten in den civic fuhr gabs für ihn ausweisentzug...



    kommt warscheinlich auch noch auf die situation drauf an...bei dir würde ich sagen ausweis adee...



    hauptsache dir und den beteiligten ist nix grosses passiert...

  • Aber warum Ausweiss weg? Das verstehe ich nicht... es war keine grosse Geschwidigkeit, war ne 80km/h strecke und wir sind da nicht mehr als 60km/h gefahren, hab vielleicht mit 20km/h das auto angefahren...


    <rotaeye>

  • Wird das nicht wie ein Auffahrunfall behandelt?

  • wenn du hinten auffährst ist das automatisch nichbeherrschen.
    glaub ich zumindest..

    so long,
    beelow

  • Kommt drauf an wie sies werten. Der zu geringe Abstand ist ein Verstoss gegen das SVG. Bei leichten Widerhandlungen mit einer geringen Gefährdung anderer gibts ne Verwarnung. Ausser du bist in den letzten 2 Jahren schon mal verzeigt worden.
    Ab einer mittelschweren Widerhandlung (wer durch Verletzung von Verkehrsregeln eine Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt) gibts Ausweisentzug. Und dies trifft hier wohl leider zu, da es zu einem Unfall gekommen ist...


    Naja, mal schauen was kommt. Hauptsache dir ist nichts passiert und Blech kann man reparieren.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • ein guter kumpel von mir hatte auch einen auffahrunfall, nichts grosses, passiert ist niemandem was und der schaden war sehr sehr gering, der andere fahrer wollte aber unbedingt die polizei und so gabs dann auch einen monat fahr entzug für meinen kumpel wegen nicht beherrschen des fahrzeuges.

  • Zitat

    Original von Nico
    Wird das nicht wie ein Auffahrunfall behandelt?


    es isch e uffahrunfall. (weiss jede)


    möglechi tatbeständ:


    -ungenügender abstand
    -mangelndi ufmerksamkeit


    -nichtbeherrschen des fz dänki eher nid... oder doch? <amkopfkratz>

    Einmal editiert, zuletzt von Jones ()

  • Ich denke auch. Nichtbeherrschen wird vorallem genutzt, wenn jemand aber der Bahn fliegt oder so....


    Ist denn die Person vor dir auch in den Vordermann gedonnert, bevor du reinfuhrst?

  • Arbeitskolleg hat neulich auch ein Auffahrunfall!
    Bekamm auch ein Busse wegen nicht beherschen des Fahrzeug!


    Hat sein Rechtschutz eingeschaltet und bekamm das Geld zurück <rotaeye>

  • Sorry für OT, aber "Geld zurück"? Kann ich mir kaum vorstellen, dass man eine Busse zahlt und nachher auf die Idee kommt, den Rechtsschutz einzuschalten und dann alles zurückverlangen kann <rotaeye>

  • die Rechtsschutz Versicherung zahlt die Vefahrenskosten (sofern versichert), das Bussgeld ansich zahlt man hübsch selber..

    so long,
    beelow

  • mist, da bist du ja voll der verarschte. ich hätte da nen ziemlich dicken hals.
    natürlich muss man jedoch objektiv sagen, müsste man den abstand einhalten um auch in einer solchen situation bremsen zu können. bloss sind die strassen heutzutage halt so dicht......


    meine ex musste für zwei monate abgeben. auffahrunfall auf autobahn.
    das problem ist die autobahn, das wird gleich als "mittelschwer" oder gar "schwer" eingestuft (hab ich mal gelesen) und weg ist der brief :(


    dumm ist halt nur einmal mehr das schleudertrauma der "vorderfrau", wenn's denn wirklich eins ist. das kennt meine schwester und eine ehemalige arbeitskollegin leidet heute (jahre nach dem unfall) noch immer daran.


    nico, ich wünsch dir viele nerven und dass alles gut klappt mit der versicherung.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!