Strafverfügung: Ausweisentzug?

  • Zitat

    Original von SpoonN1
    Wurde vor einiger Zeit mit 156km/h im Kanton Thurgau geblitzt, minus 5km/h Sicherheitsmarge macht das noch 31km/h zu viel.



    :D

  • Zitat

    Original von K-Baller85
    :D


    ich meine s-treetfighter! ;) <aetsch>

  • jery: mag mein vergehen hier nicht breit treten.... war nicht zu schnell..

    ---

  • so fast 2 jahre vergangen jetzt kann ichs breittreten... besonders da der s2000 unfall dazugekommen ist ;(


    nerve mich gerade einwenig... nicht über den umstand das mein ausweis bald mal weg ist aber eigentlich über das wie und wann und warum und sowieso..


    klarstellen möchte ich das ich grundsätzlich ein anständiger autofahrer im alltag bin! wenns richtung pässe gegangen ist mit dem s2000 ging da viel anstand flöten <holy> egal..


    fakt ist:


    im märz 2007 wurde ich in einer kontrolle auf alkohol kontrolliert und hatte einen atemluftwert von 0,66pm! eindeutig zuviel, eindeutig mein fehler. der ausweis wurde mir für 12 stunden entzogen und anschliessend musste ich eine busse zahlen und habe halt bewährung erhalten.


    dann im am 28.8.08 habe ich durch einen fahrfehler ausserorts meinen s2000 in eine felswand geknallt. geschwindigkeit war zwischen 90 und 100km/h also eigentlich von daher grundsätzlich nicht im entzugbereich. aber zu schnell! natürlich kommt automatisch "nicht beherrschen des fahrzeuges" hinzu.. daher ausweisentzug.


    nun.. wer aufmerksam gelesen hat der unfal war am 28.8.08!!! also vor über 4 monaten!!


    bussgeldbescheid am 8.10.08 erhalten
    rechnung zur busse am 30.12.08 erhalten


    aber vom strassenverkehrsamt? mal das schreiben um stellung zu nehmen ebenfalls anfangs-oktober mit der busse zusammen. seither ging nichts!!!


    das macht mich irgendwie schissig. klar gehts meistens nen monat oder zwei oder wenns grobe abklärungen etc gibt von mir aus auchmal drei monate... aber vier monate ohne ein urteil?


    hab dann heute mal angerufen... anscheinend sind die hoffnungslos überfordert. einen monat muss ich mindestens abgeben mit drei solle ich besser rechnen plus als wiederholungstäter noch verkehrskunde kurse!!


    hallo ??? ich hatte einmal 0,66 alkwert und einen selbstunfall durch einen fahrfehler wie sie täglich passieren (können) bei dem niemand verletzt wurde und kein schaden an anderen oder an einem zaun etc. entstand.


    fühle mich so hingestellt als hätte ich mir ausserorts mit 120km/h unter alkohol und drogen ein rennen geliefert und jemanden angefahren...


    das ich selber schuld bin an der ganzen misere weiss ich. auch das ich alleine die beiden "taten" begangen habe.. mich nervt nur das bei einem 3 monatigen entzug nun schon trackdays betroffen sind. obwohl die tat schon ewigs her ist. wenn ich 3 monate abgeben muss dann akzeptiere ich das natürlich. aber das erst nach x-monaten mitgeteilt zu bekommen finde ich eine frechheit! die nette dame vom strassenverkehrsamt schickt mir jetzt ein formular mit dem ich 30 tage zeit habe den check zu hinterlegen.. ohne das ich weiss wie lange ich überhaupt abgeben muss... das urteil erhalte ich dann wohl in 3 jahren... <fire>

    ---

  • Streeti...


    nur nicht aufregen, so ist der Kanton Bern... ;)


    Da kannst du nichts dagegen machen...


    Ich habe im März 2004 eine Dummheit begangen und habe den Check erst im September 2007 (kein Schreibfehler, da steht tatsächlich 2007) abgegeben, da waren aber noch diverse Verhandlungen dazwischen. Aber ich habe auch erst im August 2004 einen Brief erhalten indem stand, dass ein Administrativverfahren gegen mich eröffnet wurde...


    Also nur die Ruhe, das kann noch eine Weile dauern bis du den Check abgibst... ;)

  • ja aber ich will schnell abgeben.... vor beginn der trackday-saison... :)


    sorry das ist doch keine dienstleistung am kunden.... ich wäre meinen job los hier..

    ---

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir ging das immer sehr zügig. Innerhalb von einem Monat nach dem Abschicken der Stellungnahme erhielt ich jeweils die Verfügung der MFK, unabhängig des Gerichtsurteils, und durfte dann innerhalb von 30 Tagen abgeben.


    Wegen den Reifen habe ich einen Monat aufgebrummt bekommen und diesen bereits hinter mir. Allerdings könnte es da noch einen Nachschlag von zwei Monaten geben, da das Gericht aus den abgefahrenen Reifen nicht den üblichen leichten Verstoss (Entzug min. 1 Monat) sondern einen groben Verstoss gemacht hat (Entzug min. 3 Monate). Ich warte jetzt erst einmal das Urteil ab und schaue dann, was der Rechtsschutz machen kann um das Ganze wieder ins richtige Licht zu rücken.


    Ist eben so, Autofahrer werden in der Schweiz kriminalisiert, deswegen bevorzuge ich für die Forbewegung den Zug, Spass haben darf man nur noch on track ;)

  • Die Warterei ist echt nervig <thumbsdown>


    Habe ich leider auch schon gehört, dass es zum Teil ein halbes Jahr gehen kann, bis man endlich vom STVA Bescheid kriegt...


    Kann man nicht mal beim STVA anrufen und sich erkundigen? Oder geben die keine Auskunft nehme ich an?


    Eigentlich bin ich ja der Threadstarter, allerdings bin ich dazumals nur mit einer "grossen" Busse bestraft worden und nicht mit Ausweisentzug <holy>

  • werde es dann wohl auch so machen das ich den ausweis abgebe sobald es geht und dann mal auf das urteil warte.


    kann ich den bestimmen wie lange ich den ausweis abgebe wenn kein urteil kommt? und die tage werden einfach angerechnet?


    kann ja nicht sein das ich dann im feb. abgebe und das urteil dann im august (z.b. für 3 monate entzug) erhalte und erst dann den ausweis zurück. <amkopfkratz>


    bärner sie eifach scho langsam <rotaeye>

    ---

  • Das ist daneben, versteh nicht wieso die das so lange herauszögern.
    Die Rechnungen kommen sonst auch sehr pünktlich von denen...

  • Zitat

    Original von SpoonN1
    Kann man nicht mal beim STVA anrufen und sich erkundigen? Oder geben die keine Auskunft nehme ich an?


    ne auskunft gibts keine... nur die variante einen aufschub von 120 tagen bei mir z.b. ab morgen oder halt den ausweis mal abgeben...


    aber ein aufschub von 120 tagen nützt mir im moment nichts. wenn dann ein entzug von 3 monaten kommt ist die saison ja gelaufen <fire>


    falls es 3 monate werden finde ich das aber etwas sehr hart für die vergehen:


    märz 07 / 0,66pm gebüsst ohne entzug
    august 08 / selbstunfall mit ca. 90-100km/h sowie 0,00pm / und keine drogen intus


    ich bin und bleibe ein dreckskrimineller... watch ur back guys...

    ---

  • .

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    Einmal editiert, zuletzt von Flo ()

  • hatte erst einmal ärger und da hats 9 monate gedauert bis ich den ausweis abgeben musste. die busse kam ziemlich schnell, aber das mit dem ausweis hat gedauert.

  • ist doch keine art und weise... klar hat man was verbrochen und wird bestraft dafür... aber man kann doch nicht einfach mal willkürlich zu nem zeitpunkt wo's einem gerade passt mal das urteil fällen und dann sagen..


    so jetzt aber hopphopp abgeben oder busse bezahlen und dann 120 tage aufschuub.. so kann man ja absolut nichts planen seien es jetzt trackdays wie hier in meinem fall.. oder ferien mit der familie in südfrankreich mit dem auto, etc.


    sage nicht das es falsch ist zu bestrafen <nono> aber das man so spätestens einen monat nach dem ereignis mal den ausweis entzogen bekommt finde ich ist nicht zuviel verlangt. <confused>

    ---

  • Ist schon ne Schweinerei, warte immer noch auf das Urteil welches der Hummer Fahrer kriegt wegen dem von Ihm verursachten Unfall. Der Damals die Nr. 77 deformierte <mean>.


    Wie sieht's eigentlich aus bei Trackdays, braucht man da einen gültigen Führerschein oder nicht <amkopfkratz>. Oder kommt es auf den Veranstalter an <amkopfkratz>.


    OT: No. 77 steht wieder zum Verkauf ;).

  • @ S-treetfïghter
    mein beileid. ich weiss, wir sehen den fehler ein und wir würden auch eine grössere busse zahlen, nur um den ausweis behalten zu können.
    nun, ich kann Dir nachfühlen, da ich im 3monat ohne ausweis bin.. gibt auch noch andere user, die den enzug soeben vorbei haben oder erst noch abgeben.


    klar wollen wir gerechtigkeit und jeder soll für seine taten bestraft werden, aber die verhältnisse stimmen nach meiner meinung nicht mehr.


    Du wartest drei monate auf ein urteil? :D frag mal lagoom, der arme hat 1.5 jahr gewartet. ich habe nach zwei jahren den ausweis abgeben müssen. hatte schon fast die hoffnung, sie haben mich vergessen...
    ich gebe 3monate ab, das erste mal eine busse im verkehr... und dies alles nur, weill ich 1km auf dem pannenstreifen gefahren bin auf einer totleeren autobahn in der nacht, weill mein alternator ausgestiegen ist und ich genügen strassengefälle hatte, dass ich den damaligen swift ausrollen konnte...
    sie wollten mir den ausweiss für 6monate wegnehmen.. <fire>
    sie haben mir eine busse von über 1500.- aufgebrummt, die schreibkosten und alle zusätzlichen gebühren noch oben drauf! und natürlich zwei jahre bewehrung..
    <fire>


    ich weiss, wie Dich dies freut... <nooo!>
    den ausweissentzug kannst Du glaub 3monate herauszögern...
    wir konnten den entzug mit einem schreiben verschieben, so dass wir letztes jahr 4 tage nach dem letzten rennen die ausweise abgaben...


    gruss

    :D

  • Zitat

    Original von chimera
    den ausweissentzug kannst Du glaub 3monate herauszögern...


    Sogar 4 Monate ;), 120 Tage ~ 4 Monate ;).

  • das problem ist ja das ich am liebsten mal abgeben würde. da ich mit dem zug zur arbeit fahre gibt es eigentlich nur noch einen termin anfangs-februar denn ich einhalten muss. anschliessend kann ich locker für 2 monate oder so abgeben.


    fahre mit dem zug zur arbeit und meine freundin hat den ausweis seit 1,5 monaten zurück.


    die frage ist nur kriege ich den ausweis wieder wenn ich dann mal nach 2 monaten (noch ohne urteil) anklopfe und sage.. so 60 anrechenbare tage war der schon weg.. jetzt hätte ich den aber gerne zurück bis zum urteil? wohl kaum?


    auf der anderen seite können die ja nicht meinen ausweis behalten bis zum urteil das dann aussagt das ich 1 monate abgeben müsste und ich den check dann schon seit 4 monaten dort deponiert habe.


    das verschieben bringt mir nichts... komme dann mitten in die saison bei den 120 tagen.. und wenn ich dann tatsächlich 3 monate abgeben muss lauf ich amok <rofl> gestartet wird mit dem flachw*xer bei der mfk thun.. dann richtung bern.... mit dem zug.. will mich ja nicht strafbar machen <rofl><rofl>


    wenn ich wüsste das es nur 1 monat ist wäre alles kein problem.. aber 3 monate oder mehr ist einfach ne lange zeit... und macht die saison kaputt... die einzige zeit in der ich wirklich ein auto brauche :)

    ---

  • danke The.O, war mir nicht mehr sicher.
    ich hatte meinen entzug nach dem WK gerichtet...
    noch 22tage... :(


    @ S-treetfïghter
    mach Dir mal noch keinen alzugrossen kopf.
    vor dem urteil kannst Du nicht abgeben, wenn sie jetzt noch überfordert sind, wird es frühling oder sogar sommer bis das urteil kommt, somit kannst Du es auf den herbst verschieben.


    ändern kannst Du nichts, warten ist das einzige soweit. im forum hat es mehrer user, die mehr als 8monate warteten auf das urteil.

    :D

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