Rechtsüberholen ist laut verschärftem SVG (Strasseverkehrsgesetz) ein schweres Vergehen und kann mit bis zu 3 Monaten Ausweisentzug geahndet werden.
Frage: Gibt es einen (rechtlichen) Unterschied zwischen Rechtsüberholen und rechts Vorbeifahren oder ist jedes rechts Vorbeifahren mit einem Rechtsüberholen gleichbedeutend ?
Die Justitia hat das Wort ...