Hallo zusammen
Bei der MFK in Winterthur/ZH ist es üblich, dass für die Eintragung von Zubehör in den Fahrzeugausweis die Gutachten eingezogen werden.
Etwas mühsam, sobald man die Teile weiterverkaufen möchte und wieder an ein Gutachten vom Importeuer/Hersteller herankommen muss.
Hat schon mal jemand versucht zu intervenieren?
In anderen Kantonen ist dies scheinbar nicht der Fall. Deshalb wollte ich fragen, wie das wohl in den umliegenden Kantone SH, TG, AG aussieht?
Gruz
Mätt