nur einen
betreibungsauskunft?
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gem. mietvertrag schon! kann aber auch anders verlangt werden...
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ah ok.. bei mir warens 3... war aber auch kein problem... grösseres problem war das man denen immer einen "antrag" mitgeben musste und die den an die verwaltung schicken... welche mir gegenüber beim nachfragen immer behauptet hat sie hätten keine erhalten..
und ich hatte die nummern der interessenten nicht... also völlig daneben..
nach dem 7 der die wohnung wollte habe ich dann den mieterschutz eingeschaltet..
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Ich arbeite auf nem Betreibungsamt!
Als 1. kann ich sagen, OHNE Interessennachweis geht da garnix! Aus Datenschutzgründen muss man es immer gut begründen können, weshalb man über eine andere Person einen Betreibungsauszug braucht! Wen du nichts schriftliches von denen in der Hand hast, wirds schwierig! Damit meine ich, irgend einen Antrag, Vertrag, Anmeldeformular etc. mit Unterschrift.
So ein Betreibungsauszug kostet in der ganzen Schweiz CHF 17.- -
Zitat
Original von S-treetfïghter
ah ok.. bei mir warens 3... war aber auch kein problem... grösseres problem war das man denen immer einen "antrag" mitgeben musste und die den an die verwaltung schicken... welche mir gegenüber beim nachfragen immer behauptet hat sie hätten keine erhalten..und ich hatte die nummern der interessenten nicht... also völlig daneben..
nach dem 7 der die wohnung wollte habe ich dann den mieterschutz eingeschaltet..
ich hab die nummern (zumindest die meisten) genau deswegen notiert!
jetzt brauch ich nur noch 'nen dolmetscher! -
irgend ein problem hat man doch immer
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aaahh... ich meld mich jetzt auch noch zu Wort
Massgebend ist ein RECHTLICHES INTERESSE, d.h. dass du im Hinblick auf ein Rechtsverhältnis mit der betreffenden Person ein Interesse an der Information hast. Blosser Gwunder reicht nicht, ebensowenig wenn du ein bloss wirtschaftliches Interesse hast, d.h. wenn es für dich faktisch irrelevant ist wie die betreffende Person finanziell dasteht oder wenn du nur dein Gewissen beruhigen willst... Gregs Auskunft ist korrekt!
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Bin gerade auch am Umsiedeln.
Ich habe auch ausserordentlich gekündigt. Es reicht, wenn man der Verwaltung EINEN ernsthaften, zahlungswilligen und zumutbaren Nachmieter präsentiert. Wenn man sich sicher ist, dass der die Wohnung auch 100%-ig nimmt, dann braucht man nicht so weiter zu suchen. Allerdings ist es empfehlenswert, wenn man sich ca. 2-3 Interessenten in der Reserve behält, bis der Vertrag mit dem neuen Mieter unterschrieben ist, falls der sich doch noch auf französisch empfehlen sollte. Die Verwaltung kann den neuen Nachmieter nur dann DIR GEGENÜBER nicht annehmen, wenn er keine Kohle hat oder nicht unterschreibt. Wenn die Verwaltung also nur kinderreiche Familien einquartieren möchte und man kommt mit dem Rastaman, der die obigen Bedingungen zwar erfüllt, aber der Darwinschen Auffassung der Verwaltung widerspricht, ist das alleine Sache der Verwaltung und man ist aus dem Schneider.Das mit dem Betreibungsauszug ist nicht die Sache des jetzigen Mieters sondern eher Sache der Verwaltung. Die sollen doch selbst rausfinden, ob er zahlen kann oder nicht, und werden schon Rauchzeichen geben, wenn das letztere der Fall ist.
Infos zum Betreibungsregisterauszug wurden schon gegeben: Es reicht ein Interessennachweis. Das kann geschäftlich oder privat sein. Bei Kreditfinanzierungen und Abzahlungsverträgen wird das auch gemacht, ohne dass der Kunde jemals etwas davon erfährt.
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Zitat
Original von nsxr
Das mit dem Betreibungsauszug ist nicht die Sache des jetzigen Mieters sondern eher Sache der Verwaltung. Die sollen doch selbst rausfinden, ob er zahlen kann oder nicht, und werden schon Rauchzeichen geben, wenn das letztere der Fall ist.das ist mir schon klar. es geht jedoch darum, wie ich überprüfen kann, ob die verwaltung den vorwand mit den betreibungen evtl. nur ausnützt, um den nachmieter loszuwerden, weil er ausländer ist!
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Zitat
Original von Jones
das ist mir schon klar. es geht jedoch darum, wie ich überprüfen kann, ob die verwaltung den vorwand mit den betreibungen evtl. nur ausnützt, um den nachmieter loszuwerden, weil er ausländer ist!
Also wenn der Nachmieter negativen Bescheid bekommen hat, kannst Du ihn ja kontaktieren und von ihm direkt den Betreibungsregisterauszug verlangen. Wenn Du ihn nicht bekommst, weisst Du, wo es geschlagen hat.
Wenn tatsächlich nahe liegt, dass die Verwaltung diesen 'Ausländer' NUR aus darwinistischen Gründen nicht will (d.h. er könnte zahlen), kann sie sich nicht hinter der Anforderung 'zumutbar' verstecken. Zumutbar ist ein extrem weiter Begriffe. Ansonsten mal beim Mieterverband anklopfen. Sonst mal bei der Verwaltung den Nachmieter schriftlich bekannt geben. Die Verwaltung muss dann schriftlich ablehnen, was sie irgendwie begründen müssen. ei der Begründung mal zwischen den Zeilen lesen. Sollte sich herausstellen, dass sie Ausländer nicht wollen, mit einer Diskrimierungsklage drohen, wenn sie Deinen ausserordentlichen Kündigungstermin nicht akzeptieren. Dann müsstest Du nicht weiterzahlen und müsstest nicht weitersuchen. Aber evtl. gibt es halt doch einen eleganteren Weg als die harte Tour. Ich bin halt manchmal der Meinung, dass man sich nicht unterkriegen lassen sollte und die Leute manchmal treten muss, damit sie richtig funktionieren. -
OMG!
heute war ich im ikea und wen seh ich da per zufall? genau den typen, der die wohnung anschauen kam. er arbeitet dort! war wirklich ein riiiiiesen zufall!
ich hab ihn darauf angesprochen und er sagt, er habe aktuell keine betreibungen offen. er habe alle schulden vor einem jahr oder so bezahlt aber der betreibungseintrag sei nicht gelöscht worden. verständigung ist aber wirklich nicht ganz einfach bei seinem deutsch! evtl. hab ich das nicht 100% korrekt verstanden.
ich kenn' mich da wie gesagt zu wenig aus. kann das sein?
die von der verwaltung sagte mir, er habe z.Z. offene betreibungen... -
Zitat
Original von Jones
aktuell keine betreibungen offen
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alle schulden vor einem jahr oder so bezahlt
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betreibungseintrag sei nicht gelöscht worden.Ergo: die von der verwaltung sagte mir, er habe z.Z. offene betreibungen...
Passt alles wunderbar zusammen.
Aktuell keine Betreibungen offen heisst auf Deutsch: Er hatte zumindest früher Betreibungen.
Alle Schulden vor einem Jahr zurückbezahlt, heisst hochprozentig auf Deutsch: Da gab es Betreibungen, evtl. Schuldscheine ausgestellt, die er vor einem Jahr bezahlt hat.
Betreibungseintrag nicht gelöscht will heissen, dass der Herr sich wahrscheinlich mit den Gepflogenheiten in unserem Land (neben der Sprache) nicht allzu gut auskennt. Das ist ja gerade der Sinn des Betreibungsregisters, dass man 5 Jahre zurückblicken kann, was in dieser Zeit so gelaufen ist. Wenn er gemäss Gemeinde aktuell Betreibungen hat... Ich würde der Gemeinde generell mehr Vertrauen schenken... Ergo: Ich denke, er hat Dir einen Bären aufgebunden.Der Vermieter interessiert sich nur für einen Satz im Betr.reg.auszug: Im Betreibungsregister nicht verzeichnet. Ich nehme an, dass die Wohnung überdurchschnittlich ist, weshalb sich die Verwaltung (zu Recht) gegen Deinen Nachmieter ausgesprochen hat.
Tip: Ich würde das abhaken und einen neuen Nachmieter suchen.Kleiner Exkurs:
Meine Nachmieterin war sehr progressiv und hatte den Betr.reg.auszug gleich dabei, damit sie zuoberst auf der Liste der Nachmieter landet. Sie wäre auch sonst zuoberst gelandet, weil sie eine geile Schnecke ist.(naja Spass muss sein, ist ja SA Abend :D)
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Zitat
Original von nsxr
...Ich nehme an, dass die Wohnung überdurchschnittlich ist, ....Geht so.... für mich unverständlich, dass die sich so schwer tun bei der Verwaltung...
Vielleicht wollen sie den Jones einfach unbedingt in der Wohnung behalten, zwecks berufsbedingter Aufwertung des Blockes oder so
Edit: ruf endlich mal an beim Betreibungsamt...
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ja okay.... also sooo glaubwürdig klang er natürlich auch nicht.
ich warte einfach mal ab, was die verwaltung zu den anderen interessenten sagen wird.ich kann's auf jeden fall verstehen, wenn sie solche leute nicht wollen. mir geht's (schön egoistisch) nur darum, dass ich nicht lange doppelt zahlen muss!
CHefe: du nid so säge he!
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