hello folx
mal schauen, bisher habe ich für jedes gebiet von jemandem hier eine antwort erhalten :). es geht um folgendes:
wenn man geld aus der 2. oder 3. säule bezieht, muss dieses logischerweise im bezugsjahr versteuert werden. nun aber meine frage hierzu: wird dieses kapital als einkommen versteuert und unterliegt somit der progressiven besteuerung? oder gibt es da für 2. und 3. säule spezielle regelungen bei der besteuerung?
falls dies normal als einkommen versteuert würde, wäre dies ja ein ganz gewaltiger betrag, der da an steuer fällig wäre <confused>. das kann ich mir irgendwie gar nicht so recht vorstellen, dass 1/3 meines vermögens der staat bekommen würde
danke für eure antworten, ich denke der eine oder andere kennt sich sicherlich auf diesem gebiet aus.