2. und 3. säule ----> steuer-frage

  • hello folx


    mal schauen, bisher habe ich für jedes gebiet von jemandem hier eine antwort erhalten :). es geht um folgendes:


    wenn man geld aus der 2. oder 3. säule bezieht, muss dieses logischerweise im bezugsjahr versteuert werden. nun aber meine frage hierzu: wird dieses kapital als einkommen versteuert und unterliegt somit der progressiven besteuerung? oder gibt es da für 2. und 3. säule spezielle regelungen bei der besteuerung?


    falls dies normal als einkommen versteuert würde, wäre dies ja ein ganz gewaltiger betrag, der da an steuer fällig wäre <confused>. das kann ich mir irgendwie gar nicht so recht vorstellen, dass 1/3 meines vermögens der staat bekommen würde <what> <what>


    danke für eure antworten, ich denke der eine oder andere kennt sich sicherlich auf diesem gebiet aus.

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  • Heyhey...


    Es wird als Einkommen versteuert, jedoch zu einem Vorzugssatz.. ! Wenn du willst kann ich mich erkundigen wie hoch der jetzt ist. Ich würde dir empfehlen, wenn du viel Geld in der 3. Säule hast, noch eine zweite zu eröffnen. Dann kannst du die eine beziehen und versteuerst sie dann und die andere versteuerst du dann auch seperat... somit ist die Progression viel weniger! Lohnt sich <good> !


    Grüässli

  • Bezug aus Gelder von 2. und 3. Säulen Gelder unterliegen einer Sondersteuer (Reduzierter Rentensatz).
    wir folglich auch nicht zur normalen Steuer (Einkommensteuer) besteuert!


    mfg LUG

  • ja, das würd mich interessieren, wie hoch dieser satz ist. solange man das nicht weiss, weiss man irgendwie auch nicht, wieviel vermögen man auf den beiden säulen hat wenn eh ein grosser teil mal wieder vom kanton/staat abgezügelt wird.


    wäre dankbar um diese info :)


    ah, gar nicht gewusst, dass man mehrere 3. säulen haben kann. aber der maximale steuerfreie betrag verzehnfacht sich wohl nicht bei 10 driten säulen, oder? <aetsch>

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  • Stimmt, man nennt es reduzierter Steuersatz :) ! Tschuldigung...!

  • es gibt keinen einheitlichen Satz! ist abhänig der von der Höhe!


    Direkte BundesSteuer:


    Die Steuer wird zu 1/5 der Tarife der direkten Bundessteuer berechnet!


    bsp. Bezug 100'000.--
    ca. -801.-- an Steuer!



    Staats-;Gemeinde- und Kirchensteuer:


    Die Steuer hier ist zu 1/10 des Betrages der bezogen wir zu versteuern = Satzbestimmendes Einkommen = CHF 10'000.--


    dann wir nach dem gesamt Steuerfuss des jeweiligens Kantons bzw gemeinde berechent aber von 100'000.-- bsp hier 4.6400%


    bedeutet es fallen ca. 4640.-- Staats- Gemeinde- und Kirchensteuern an!


    d.h. von 100'000.--


    muss im gesamten 5441.-- Steuern bezahlt werden!


    bei bsp. 300'000.-- ist es aber nicht einfach 3 mal mehr! auch hier gibt es ein Progression!


    bei 300'000.---


    muss Gesamt ca. 26'861.-- versteuern werden!


    die Aufsplittung in mehrere Kontos (Vorsorgekontos) ist in fast allen Kantonen aufegehoben worden bzw die auszahlungen werden auf den Steuerämter aufaddiert!


    mfg LUG


    PS: sorry, ist halt immer ein zahlen Wirwar! so ist das beim Fiskus! :D

  • Zitat

    Original von LUG
    die Aufsplittung in mehrere Kontos (Vorsorgekontos) ist in fast allen Kantonen aufegehoben worden bzw die auszahlungen werden auf den Steuerämter aufaddiert!


    quelle dazu?


    unsere vorsorge leute sagen da was anderes....

    so long,
    beelow

  • Für mich stellt sich noch die Frage, wieso Du das Geld von der 2./3. Säule beziehen willst. Gehst Du schon in Pension? :D Das sind aber eher private Sachen, die ich in einem Forum nicht diskutieren würde. ;)


    Ist aber wie immer bei Themen in Internet-Foren. Nimm lieber den Rat eines (guten!) Treuhänders in Anspruch, kostet was, bringt aber meist auch was. Wenn er kein Lama ist, weiss er meist noch das eine oder andere Trickli. ;)


    Meine Meinung:
    Neben dem staatlichen Zwangssparen (2. Säule) hat der Staat noch das freiwillige stattliche Zwangssparen (3. Säule) erfunden. An die Kohle kommt man nur in Spezialfällen ran, Selbstständigkeit, Wohneigentum. Ansonsten lohnt sich das Ganze nur, wenn man glaubt, unendlich lange zu leben. :D

    Einmal editiert, zuletzt von nsxr ()

  • Quelle: Steuerämter! frag mal nach wobei ich bezweifle das du 1ne klare antwort erhalten wirst! ruf 5 mal an und du wirst 3 verschiedene Antworten erhalten.
    wie gesagt diese "Sachbearbeiter" wissen auch nicht alles!


    ich habe ja geschrieben, dass es in den "meisten" Kantoen heute zusammen gesogen wird ab alter 60 - 65.


    wenn sie es nicht bemerken, ist es ja auch gut.


    mfg LUG

  • NEIN, beim Steueramt würde ich garantiert nicht nachfragen! <rotaeye> Dafür gibt es ja eine Heerschar von Treuhändern und Steuerberatern, um sich mit den Epsilons (frei nach Huxley) bei der Steuerverwaltung auseinanderzusetzen. Wie es viele Lackierer gibt, gibt's auf viele Steuerberater, die guten muss man finden, das ist die schwierige Aufgabe. ;)

  • Zitat

    Original von nsxr
    An die Kohle kommt man nur in Spezialfällen ran, Selbstständigkeit, Wohneigentum. Ansonsten lohnt sich das Ganze nur, wenn man glaubt, unendlich lange zu leben. :D


    jup, soweit hab ich mich natürlich längst informiert ;)


    es ging mir nur um die frage, ob das ganze wirklich als normales einkommen versteuert werden muss. für spezifische beratungen würde ich natürlich einen fachmann beiziehen. das ganze ist komplex und es gibt X möglichkeiten, klar :)

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  • der satz ist ganz klar vorteilhafter, sonst wäre ja der vorteil über die jahre komplett dahin, weil die progression bei einem grossen betrag doppelt greift <rotaeye>



    bsp kt AG: bei bezug 40 % des steuersatzes A
    ist aber von Kanton zu kanton unterschiedlich. es lebe die schweiz :D

    so long,
    beelow

  • Zitat

    Original von beelow
    der satz ist ganz klar vorteilhafter, sonst wäre ja der vorteil über die jahre komplett dahin, weil die progression bei einem grossen betrag doppelt greift <rotaeye>


    das war eben auch meine überlegung/rechnung. sonst hätt ich gleich aufgehört die 3. säule einzuzahlen <nooo!>


    das ganze hat sich erledigt, ich danke für eure hilfe!


    PS: sollte das noch jemanden interessieren .... ich habe etwas interessantes gefunden zum thema: auf der website des steueramtes ZH hat`s einen online-rechner (klick auf "Kapitalleistungen aus Vorsorge")

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  • <good> jo, auch gut! danke

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  • Ich mache gerade eine Weiterbildung und bin zurzeit genau das am Lernen <fire>


    Wie LUG bereits richtig erwähnt ist wird dies beim Bund zu 1/5 des ordentlichen Tarifes besteuert.


    Beim Kanton weiss ich nicht ob es in ZH gleich ist wie im Wallis. Aber es wird getrennt zum Einkommen zum Rentensatz besteuert. Wieviel der genau beträgt findest du in der Wegleitung der Steuererklärung. Danach musst du halt die Steuersätze bei euch (Kanton + Gemeinde) ausfindig machen.


    Dies gilt jedenfalls für das BVG. Bei der 3. Säule müsste man schon genauer wissen um was es sich handelt 3a oder 3b, denn diese werden total unterschiedlich versteuert. ;)

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    Nichts für ungut und ein schönes Wochenende :) !

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