ZitatOriginal von Overboost
du vergisst dass du das ganze noch verzollen musst
nö, hat er nicht...
ZitatOriginal von daesch
Quelle: http://www.zoll.ch
"Abgaben
Grundsätzlich sind Privatwaren zollfrei (Ausnahmen: alkoholische Getränke und sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse). Indessen ist für mitgeführte Waren im Gesamtwert von über 300 Franken die Mehrwertsteuer von 2,4% resp. 7,6% des Warenwertes zu entrichten.
Die Vorweisung einer Quittung erleichtert die Zollabfertigung.
Abgabenpflichtige Waren sind unaufgefordert zur Zollabfertigung anzumelden. "